- Viele Autofahrer wissen es vermutlich nicht: Wer in schlecht beleuchteten Bereichen parkt, muss sein Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar machen.
- Hierzu dient die Parkleuchte beziehungsweise das Standlicht.
Die Situation kennen viele Autofahrer: Sie stellen ihr Fahrzeug am Rand einer Straße ab, die nur schlecht oder gar nicht beleuchtet ist. Vielleicht hat man ein mulmiges Gefühl, da das Auto für andere Verkehrsteilnehmer schlecht zu sehen ist. Was viele aber vermutlich gar nicht wissen: Es ist Pflicht, das Auto in solch einer Situation zu beleuchten.
In § 17 der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu:
- "Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen".
Halten sich Autofahrer nicht daran, können andere Verkehrsteilnehmer das Auto übersehen. Kommt es dann zu einem Unfall, könne den Halter des abgestellten Autos eine Teilschuld treffen, erklärt die Expertenorganisation Dekra.
Wie geht das Parklicht an?
Die Parklichteinstellung lässt bei abgezogenem Zündschlüssel je nach Bedarf halbseitig links oder rechts am Fahrzeug einen Scheinwerfer und ein Rücklicht bei verminderter Leistung brennen. Beleuchtet werden muss das Auto an der zur Fahrbahn hingewandten Seite.
Oft lässt sich das Parklicht mit nach links oder rechts gedrücktem Blinkhebel anschalten. Wie das im Einzelfall genau funktioniert, steht in der Betriebsanleitung des Wagens.
Wann das Standlicht einzuschalten ist
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Parken in unbeleuchteten Bereichen immer das Standlicht einschalten. Damit brennen beide Scheinwerfer und beide Rückleuchten. Das Parklicht reicht dort nicht aus.
Verzichten können Autofahrer auf die Beleuchtung, wenn "die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht", wie es in der Straßenverkehrsordnung weiter heißt. Dekra erinnert allerdings daran, dass manche Laternen in der Nacht abgeschaltet werden. Darauf weise ein sogenannter roter Laternenring mit schmalen weißen Rand (Verkehrszeichen 394) hin. (af/dpa)
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