Für eine gewisse Zeit sind manche Parkplätze noch umsonst. Allerdings muss man dann meistens eine Parkscheibe ins Auto legen. Fehler können dabei teuer werden.
Parkraum ist knapp. Schön, dass man mancherorts noch gratis parken darf – zumindest für eine gewisse Zeit. Und die muss man in der Regel mit einer Parkscheibe dokumentieren. Kein Problem, die gibt es ja oft umsonst als Werbegeschenk oder ganz billig zu kaufen etwa im Baumarkt.
Doch Parkscheibe ist nicht gleich Parkscheibe. Es gelten gewisse Regeln, sonst drohen Bußgelder. Darüber informiert der ADAC.
Das Aussehen der Parkscheibe
Eine Parkscheibe muss immer blau-weiß sein. Man bekommt sie zwar auch in anderen Farben, doch die dürfen nicht benutzt werden, auch Format und Beschriftung sind vorgegeben: Sie muss 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein.
Auch bei der Nummerierung gibt es Vorgaben: Sie muss in die richtige Richtung laufen: 1,2,3,4 von links nach rechts und nicht 4,3,2,1 Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro, so der Verkehrsclub.
Parkscheibe korrekt einstellen
Die Parkscheibe muss immer auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft eingestellt werden. Wer sein Auto zum Beispiel um 13:05 Uhr abstellt, muss auf der Scheibe 13:30 Uhr einstellen. Alles andere ist laut ADAC falsch.
Wer ohne Parkscheibe oder mit falsch eingestellter Parkscheibe parkt oder die erlaubte Parkzeit überschritten hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 40 Euro rechnen.
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Parkscheibe an die richtige Stelle legen
Die eingestellte Parkscheibe ist im Auto so zu deponieren, dass sie von außen gut zu erkennen ist. Dafür ist das Armaturenbrett ein guter Platz.
Parkscheibe nicht einfach weiterdrehen
Nicht erlaubt: Die Parkscheibe einfach nach dem Ende der Parkzeit weiterzudrehen. Erst muss ein neuer Parkvorgang gemacht werden, wenn man denselben Platz noch mal nutzen möchte.
Dafür reicht laut ADAC aber nicht, das Auto etwa einfach vor- und zurückzufahren. Wenn aber der Platz noch frei ist, wenn man etwa einmal um den Block gefahren sei, darf man ihn erneut nutzen und die Zeit frisch einstellen.
Gut zu wissen
- Wer die Parkzeit überzieht, muss mit Bußgeldern rechnen: Bei bis zu 30 Minuten über der Zeit, werden 20 Euro fällig. Wer bis zu einer Stunde länger steht, zahlt 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro, und bei mehr als drei Stunden sind es 40 Euro. Beim Parken auf privaten Parkplätzen wie etwa bei Supermärkten gelten eigene, dort ausgehängte Regeln.
Regeln für elektronische Parkscheiben
Auch für elektronische Parkscheiben gibt es Regeln: Sie braucht eine Typengenehmigung und muss unter anderem wie alle Parkscheiben das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes "P" auf blauem Grund) aufweisen.
Die Zeit nach Ankunft darf nicht automatisch weiterlaufen. Über dem Display muss "Ankunftszeit" stehen.
Parkscheiben für Motorradfahrer
Motorradfahrer müssen an ihrer Maschine bei Bedarf ebenfalls eine Parkscheibe anbringen. Wo genau, schreibt der Gesetzgeber laut ADAC nicht vor. Aber auch hier sollte sie fest sitzen und gut sichtbar sein.
Tipp: Die Parkscheibe lochen und mit einem Kabelbinder am Bike festmachen. Man kann vor dem Verlassen auch ein Handyfoto machen, als Beweis, dass man die Zeit richtig eingestellt hat. (dpa/bearbeitet von ff)
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