Wer es mit Halteverboten und Co. nicht so ernst nimmt, muss immer damit rechnen, dass sein Auto abgeschleppt wird. Ob mit Absicht oder nicht - in jedem Fall wird der Abschlepper teuer und das ist ärgerlich. Aber worauf ist in einer solchen Situation zu achten?

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Wer falsch parkt und erwischt wird, muss in der Regel mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings kann das Auto auch abgeschleppt werden – und dann wird es teuer. Die Polizei schleppt nach dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes ab, das heißt die Praktiken können sich unterscheiden. Laut ADAC muss grundsätzlich aber immer eine Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit gegeben sein.

Polizeilich abgeschleppt: Wer zahlt?

Wird ein Fahrzeug durch die Polizei abgeschleppt, muss der Fahrer die Kosten dafür tragen. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, muss der Halter des Fahrzeugs für die Abschleppkosten aufkommen. Übrigens: Die Kosten für das Abschleppen fallen unabhängig vom Bußgeldverfahren an, welches den Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften straft. Deshalb müssen die Kosten auch dann übernommen werden, wenn das Verfahren wegen des Parkverstoßes eingestellt wird. Die Kosten für das Abschleppen variieren je nach Region, Wochentag und Uhrzeit.

Zusatzkosten

Sie haben falsch geparkt und die Polizei will Ihren Wagen abschleppen lassen, Sie sind aber noch vor dem Abschleppwagen bei Ihrem Auto? Ihr Fahrzeug können Sie zwar selbst mitnehmen, die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppwagens müssen Sie allerdings übernehmen.

Wird Ihr Wagen abgeschleppt und verwahrt, fallen zudem Standgebühren an. Diese sind in der Regel auf amtlichen Geländen höher als auf dem Gelände der jeweiligen Abschleppfirma.

Versetzen statt abschleppen

Manchmal genügt ein Versetzen des Wagens – denn Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nur so weit entfernt werden, wie es unbedingt notwendig ist. Wenn also in direkter Nähe ein freier Parkplatz zur Verfügung steht, wird das falschgeparkte Auto in der Regel nur versetzt. Dies gilt natürlich nicht, wenn ein Wagen für das Abschleppen geöffnet werden muss und deshalb nicht unbeaufsichtigt stehen bleiben kann.

Privat abgeschleppt: Das sollten Sie prüfen

Stellen Sie Ihren Wagen auf einem Parkplatz ab, der zu einem Geschäft oder Restaurant gehört, ohne dort Kunde zu sein, kann Ihr Fahrzeug rechtmäßig abgeschleppt werden – und Sie müssen die Kosten übernehmen. Der Grundstücksbesitzer hat ein Interesse daran, seinen Parkplatz für Kunden freizuhalten.

Es kommt allerdings auch vor, dass Autos zum Beispiel nachts von leeren Parkplätzen abgeschleppt werden und die Halter eine hohe Rechnung erhalten. Hier lohnt es sich unbedingt, die Verhältnismäßigkeit prüfen zu lassen. Laut ADAC gibt es spezielle Firmen, die im Auftrag des Grundstücksbesitzers oder gar auf eigene Faust systematisch Parkplätze nach Falschparkern absuchen. Neben den Abschleppkosten sollen Halter häufig auch die Tätigkeit dieser Dienstleistungsfirmen bezahlen – das ist jedoch unzulässig.

Ihre Rechnung sollten Sie ohnehin unbedingt überprüfen, besonders wenn es um Forderungen geht, die über das eigentliche Abschleppen hinausgehen: zum Beispiel wenn Sie eine Fahrtkostenpauschale, Ermittlungs- oder Mahnkosten oder eine Pauschale für die Einschaltung eines Parkwächters bezahlen sollen oder aufgefordert werden, die Kosten für die Vorbereitung des Abschleppens zu bezahlen, ohne dass Ihr Wagen abgeschleppt worden ist.

So kommen Sie an Ihren Wagen

Häufig wird der Standort Ihres Autos Ihnen nur dann genannt, wenn Sie die entsprechende Rechnung gezahlt haben. Zahlen Sie unbedingt nur unter Vorbehalt, und lassen Sie sich dies auch quittieren. Sie können auch die Polizei rufen oder einen Anwalt einschalten – häufig erhalten Sie dann bereits Ihr Fahrzeug zurück.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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