Im Gegensatz zum privat beauftragten Abschleppen erfolgt polizeiliches Abschleppen immer dann, wenn Sie Ihr Auto im öffentlichen Raum falsch geparkt haben. An welche Grundsätze sich die Polizei hält und wer die Kosten für den Abschleppdienst übernehmen muss, darüber sollten Sie als Autofahrer Bescheid wissen.
Zieht sich die Suche nach einem Parkplatz in der Stadt mal wieder außergewöhnlich lange hin oder stehen Autofahrer unter Zeitdruck, stellen sie das Auto nicht selten im Halteverbot ab. Damit nehmen sie dann mehr oder minder bewusst einen Strafzettel oder sogar polizeiliches Abschleppen in Kauf - und dann kann es teuer werden.
Polizeiliches Abschleppen: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Je nach Wochentag und Uhrzeit verlangen die Abschleppdienste dafür mehr als 100 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren der jeweiligen Kommune und Standgebühren der amtlichen Verwahrstellen oder der Abschleppfirma. Sind Sie bereits auf dem Rückweg zu Ihrem falsch geparkten Auto und können polizeiliches Abschleppen noch verhindern, müssen Sie dennoch die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppdienstes tragen.
Ungeachtet der Kosten für polizeiliches Abschleppen kommt darüber hinaus ein Bußgeldverfahren auf Sie zu, mit dem der Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften geahndet wird. Ist der Fahrer eines Autos nicht zu ermitteln, muss der Halter sämtliche Kosten infolge des Falschparkens tragen.
Darf die Polizei immer abschleppen lassen?
Ob Sie einen Strafzettel erhalten oder abgeschleppt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der Entscheidung, ob die Polizei einen Abschleppdienst ruft, muss sie sich nach den Grundsätzen der Notwendigkeit sowie der Verhältnismäßigkeit richten.
Notwendig ist eine Maßnahme dann, wenn ohne sie der polizeiliche Zweck nicht erfüllt ist. In der Praxis bedeutet dies, die Polizei darf Sie abschleppen lassen, wenn Sie durch Ihr Parken andere Autos behindern oder sogar gefährden - zum Beispiel im absoluten Halteverbot, in scharfen Kurven, zu nahe an Fußgängerüberwegen oder in Feuerwehreinfahrten.
Darüber hinaus muss polizeiliches Abschleppen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllen. Parken Sie vorschriftswidrig, aber sind in der Nähe freie Parkplätze vorhanden, darf die Polizei das Auto auf einen geeigneten Parkplatz versetzen, aber nicht abschleppen lassen. Ist das Versetzen allerdings nicht ohne ein Öffnen des Fahrzeugs möglich, wird es zu einem Verwahrplatz der Behörde oder des Abschleppdienstes gebracht, da die Polizei geöffnete Fahrzeuge nicht an anderer Stelle im öffentlichen Raum unbeaufsichtigt abstellen darf. Schließlich könnte Ihr Fahrzeug gestohlen werden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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