Alkohol am Steuer zählt zu den größten Unfallursachen. Trotz einer Promillegrenze ist bei jedem zehnten Verkehrstoten Alkohol im Spiel, wie die "Allianz" warnt. Experten fordern daher eine Null-Toleranz-Politik und härtere Strafen. Doch welche Grenzen gelten aktuell? Und wie werden Vergehen geahndet? Hier bekommen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
In Deutschland gibt es erst seit 1953 eine sogenannte Promillegrenze. Diese wurde zunächst auf 1,5 Promille festgesetzt. Die Kombination aus der hohen Toleranz und einer zunehmenden Zahl von Fahrzeugen ließ die Statistik der Verkehrstoten allerdings in die Höhe schnellen. Dennoch reagierte man erst 1973 und korrigierte die Promillegrenze auf 0,8. Im April 2001 passte der Bundesgerichtshof den Wert abermals an.
Welche Promillegrenze gilt für Autofahrer?
Ab 0,3 Promille macht sich ein Autofahrer strafbar, wenn es Anzeichen für eine Fahrunsicherheit gibt (z. B. Schlangenlinien fahren). Die Rede ist dann von einer relativen Fahruntüchtigkeit, die durchaus als Straftat verfolgt werden kann. Wer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,5 Promille im Blut hat, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Ab 1,1 Promille leiten die Behörden ein Strafverfahren ein.
Dürfen Fahranfänger Alkohol trinken?
Für Autofahrer, die noch in der zweijährigen Probezeit sind, gilt ein striktes Alkoholverbot. Dies müssen neben Taxi- und Linienbusfahrern auch diejenigen beachten, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Welche Strafen drohen?
Wie hoch die Strafen ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Relevant ist unter anderem, wie stark der betrunkene Fahrer den Verkehr gefährdet hat oder ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Fahrer, die erstmals mit 0,5 Promille erwischt werden, bekommen zwei Punkte in Flensburg, eine Geldbuße von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Bei weiteren Vergehen kann der Geldbeutel mit bis zu 1.500 Euro belastet und der Lappen für drei Monate eingezogen werden. Uneinsichtigen, die zudem innerhalb kürzester Zeit mehrfach erwischt wurden, kann der Führerschein auch schon früher bis auf Weiteres weggenommen werden.
Im Falle einer relativen Fahruntüchtigkeit (bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder als Unfallverursacher) sind drei Punkte und sogar eine Freiheitsstrafe mehreren Jahren möglich. Der Führerschein wird dann mindestens ein halbes Jahr einkassiert. Mitunter erlischt die Gültigkeit des Führerscheins auch auf unbestimmte Zeit.
Ob es Anzeichen von Fahrunsicherheit gibt, spielt keine Rolle mehr, wenn die Blutalkoholkonzentration bei 1,1 Promille oder darüber liegt. Eine solche Straftat kostet drei Punkte, viel Geld und womöglich die Freiheit. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann zusätzlich eingefordert werden. Der sogenannte "Idiotentest" wird ab 1,6 Promille in jedem Fall angeordnet.
Können betrunkene Radfahrer und Fußgänger ihren Lappen verlieren?
Auch Radfahrer können belangt werden, wenn sie sich betrunken auf ihren Drahtesel schwingen. Die Promillegrenze liegt bei 1,6. Selbst Fußgänger können ihren Führerschein verlieren. Dies ist laut Paragraf 13 StGB dann möglich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit belegen.
Wie gefährlich ist Restalkohol?
Wer am Vorabend ordentlich gezecht hat, ist am nächsten Morgen nicht unbedingt schon wieder fahrtüchtig. Der Alkohol gelangt erst etwa 60 Minuten nach dem letzten Bier ins Blut, die Leber kann stündlich nur gut 0,1 Promille abbauen. Wer sich also mit 1,5 Promille schlafen geht, liegt sieben Stunden später immer noch deutlich über der erlaubten Promillegrenze. Übrigens: Koffein, Tabletten oder Sport beschleunigen nicht den Abbau des Alkohols.
Woran merkt man, dass man nicht mehr fahrtüchtig ist?
Im privaten Bereich gibt es kaum zuverlässige Testmöglichkeiten. Die tatsächliche Blutalkoholkonzentration hängt nicht nur von Körpergewicht, Alter, Größe und Geschlecht, sondern auch von diversen, schwerer zu bestimmenden Merkmalen ab. So spielt es eine Rolle, über welchen Zeitraum Alkohol getrunken wurde, Medikamente eingenommen wurden oder man unter Stress steht. Über grobe Richtwerte kommt daher kein Alkoholrechner hinaus. Nur wer gar keinen Alkohol getrunken hat, liegt sicher unter der Promillegrenze und kann sich bedenkenlos hinter das Steuer klemmen.
Was gilt es als Fahrer betrunkener Gruppen zu beachten?
Oftmals findet sich für die nächtliche Feier ein vorbildlicher Fahrer, der nüchtern bleibt und die feuchtfröhliche Partygesellschaft kutschiert. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie auch spät in der Nacht konzentriert genug sind, um die wilde Meute nach Hause zu bringen. Lassen Sie sich zudem nicht von der ausgelassenen Stimmung anstecken und legen Sie klare Regeln fest, die während der Fahrt gelten. Wer nicht spurt, bleibt draußen.
Welche Promillegrenzen gibt es im Ausland?
In vielen europäischen Ländern (u. a. die Niederlande, Spanien, Italien und Portugal) gelten die gleichen Vorgaben, wie in Deutschland: die Grenze liegt bei 0,5 Promille. In Osteuropa gehen einige Länder (u. a. Rumänien, Tschechien, Ungarn und Slowakei) das Thema deutlich strenger an. Hier gibt es ein absolutes Alkoholverbot. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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