Am Donnerstag (1. Mai) tritt in Deutschland das neue Punktesystem in Kraft. Bisher konnten Autofahrer bis zu 18 Punkte sammeln - jetzt sind es nur noch maximal acht Punkte. Ist der Führerschein durch die Reform schneller in Gefahr? Wir haben eine Übersicht über gängige Vergehen und die neuen Punkte dafür zusammengestellt.

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Mit der Punktereform wird aus dem Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister. Die wichtigere Änderung betrifft allerdings die Vergabe von Punkten als Strafe für Vergehen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Bestraft werden künftig nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße gegen die StVO - dennoch ist der Führerschein unter Umständen schneller weg.

Maximal drei statt sieben Punkte für Verstöße

Mit der maximalen Gesamtzahl an Punkten, die ein Autofahrer in Flensburg sammeln kann, ändert sich auch die Punkte-Obergrenze für einzelne Verstöße. Bisher wurden Vergehen im Straßenverkehr mit bis zu sieben Punkten bestraft, künftig wird es höchstens drei Punkte pro Verstoß geben. Dass die Fahrerlaubnis aber schneller in Gefahr ist, liegt vor allem daran, dass "fast alle Ein-Punkt-Verstöße trotz der von 18 auf 8 Punkte verkürzten Skala Ein-Punkt-Verstöße bleiben", so Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen gegenüber "Spiegel Online".

Punkte für Tempoverstöße innerorts

Beibehalten wird die Regelung, dass es für Geschwindigkeitsübertretungen bis 20 km/h innerorts wie außerorts keine Punkte, sondern lediglich ein Bußgeld gibt. Bis 25 km/h zu viel auf dem Tacho kassieren Autofahrer, die in der Stadt unterwegs sind, ebenfalls einen Punkt - wie vor der Punktereform. Neu ist, dass es bis 40 km/h zu viel nur noch zwei statt drei und bis 50 km/h zu viel nur noch zwei statt vier Punkte gibt. Hinzu kommt jeweils ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot.

Punkte für Geschwindigkeitsübertretungen außerorts

Ab dem 1. Mai 2014 werden Temposünder, die außerorts bis 30 km/h zu schnell unterwegs sind, nur noch mit einem statt drei Punkten bestraft. Zwei Punkte gibt es für alle Geschwindigkeitsübertretungen ab 31 km/h. Bislang gab es bis 50 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho drei und für alle Tempoverstöße darüber hinaus vier Punkte.

Sonstige Vergehen und neue Punkte

Nicht geändert hat sich hingegen die Anzahl der Punkte für Fahren ohne Zulassung, Telefonieren am Steuer, Missachtung der Winterreifenpflicht, unzureichende Sicherung von Kindern und gefährliche Überholmanöver. Diese Ein-Punkt-Verstöße bleiben also auch weiterhin Ein-Punkt-Verstöße. Für das Überfahren einer roten Ampel gibt es künftig zwei statt vier und für das Missachten der Vorfahrt einen statt drei Punkte. Ein Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze wird mit zwei statt vier Punkten geahndet.

Doch es gibt auch Vergehen, für die Autofahrer künftig keine Punkte mehr bekommen: Das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette oder das Fahren ohne Kennzeichen gehören dazu, weil diese Verstöße als nicht sicherheitsrelevant eingestuft werden. Allerdings müssen Sie im Gegenzug mit einem saftigeren Bußgeld rechnen © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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