Mit der Einführung des neuen Punktesystems am 1. Mai 2014 hat der Staat einige Bußgelder für verkehrssicherheitsrelevante Verstöße erhöht. Wir geben einen Überblick, welche prominenten Vergehen für den unvorsichtigen Autofahrer noch empfindlichere Geldstrafen bedeuten.
Erklärtes Ziel der Neuregelung des Zentralregisters und des Punktesystems ist es, dass gefährdende Verstöße noch stärker geahndet werden. Nur logisch, dass Autofahrer infolge dessen für einige verkehrssicherheitsrelevante Vergehen tiefer ins Portemonnaie greifen müssen.
60 statt 40 Euro: Handy am Steuer
Wer ab sofort mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss 60 Euro Bußgeld zahlen - 20 Euro mehr als vor Einführung des neuen Punktesystems. Ebenfalls von 40 auf 60 Euro heraufgesetzt, wurde die Geldstrafe für das Fahren ohne Winterreifen, die Missachtung der Kindersicherungspflicht, das rechtswidrige Verhalten an Schulbussen sowie für die Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich. Auch das Überziehen der Hauptuntersuchungsfrist um mehr als acht Monate schlägt nun mit 60 Euro zu Buche.
70 statt 50 Euro: Verstoß gegen die Vorfahrt
Bei anderen Ordnungswidrigkeiten bitten Polizei und Staat die Autofahrer mit 70 anstatt bisher 50 Euro zur Kasse. Darunter fällt das rechtswidrige Verhalten an Schulbussen bei gleichzeitiger Gefährdung, die Missachtung der Kindersicherungspflicht bei gleichzeitiger Gefährdung und das Fahren ohne Zulassung. Wer die Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt, zahlt ebenso diesen neuen Betrag, wie auch Autofahrer, die gegen die Vorfahrt verstoßen, oder 17-Jährige, die ohne Begleitung mit dem Auto unterwegs sind. Zehn Euro mehr als vorher und somit 60 Euro sind bei einem Verstoß gegen die Ladungssicherungspflicht aufzubringen.
Keine Punkte, aber höheres Bußgeld
Manche Delikte werden nach Einführung des neuen Punktesystems gar nicht mehr mit Punkten bestraft. Gewissermaßen als Ausgleich fällt auch bei diesen Vergehen das Bußgeld höher aus. Wer ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, zahlt 80 statt 40 Euro. Wer kein Kennzeichen am Auto hat, muss 60 statt 40 Euro berappen. Wenn das Kennzeichen verdeckt ist, sind es 65 statt 50 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage ist eine Strafe von 100 Euro fällig. Zuvor waren es 50 Euro. Nicht zuletzt steigt das Bußgeld von 380 auf 570 Euro, wenn Lkw-Fahrer gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot verstoßen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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