Wer denkt, dass beim Tanken außer der Wahl der richtigen Spritsorte nichts zu beachten ist, liegt gründlich daneben. Auf Tankstellen gibt es zahlreiche Verhaltensregeln, die zur eigenen Sicherheit und zum Schutz Dritter berücksichtigt werden sollten.

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Für Autofahrer gehört Tanken zum Alltag. Dabei wird allerdings häufig vergessen, dass auf Tankstellen bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten sind und es sich bei Benzin und Diesel immer noch um Gefahrenstoffe handelt. Um Unfälle oder Fauxpas zu vermeiden, sollten Sie daher die folgenden Regeln an Tankstellen unbedingt einhalten.

Vor und während des Tankvorgangs

Schon bei der Einfahrt auf die Tankstelle sollten Sie langsam und umsichtig fahren, um weder Fußgänger und andere Autofahrer, noch die technischen Gegenstände zu gefährden. Achten Sie darauf, dass Sie keine anderen Fahrzeuge blockieren oder behindern, wenn Sie Ihr Auto an einer Zapfsäule abstellen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Tank auch auf der richtigen Seite ist. So vermeiden Sie ein umständlich langes Herausziehen des Tankschlauches samt Zapfpistole.

Besonders wichtig: Auf Tankstellen herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Benzin und Diesel handelt es sich um entzündliche Gefahrenstoffe. Durch austretende Gase besteht bei offenem Feuer die Gefahr einer Verpuffung.

Auch das Telefonieren mit dem Handy ist nach wie vor an vielen Tankstellen verboten. Elektromagnetische Wellen können theoretisch ebenfalls zu einer Verpuffung beitragen. Sollte das Handy runterfallen, besteht die Gefahr von Funkenbildung.

Nach dem Tanken zu beachten

Achten Sie darauf, dass der Tankvorgang richtig beendet wird. Das heißt: Versichern Sie sich, dass kein Kraftstoff mehr aus der Zapfpistole läuft, wenn Sie diese aus dem Tankstutzen entfernen. Anschließend müssen Sie die Zapfpistole richtig an der Zapfsäule einhängen, damit der Tankvorgang korrekt abgeschlossen ist - andernfalls kann die Kasse nicht erkennen, dass Sie mit dem Tanken fertig sind.

Eigentlich selbstverständlich: Vergessen Sie das Bezahlen nicht! Wer tankt, schließt einen Kaufvertrag mit dem Tankstellenbetreiber ab. Zahlen Sie den angefallenen Betrag im Anschluss nicht, geraten Sie in Verzug und müssen die Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt begleichen. Fallen dem Betreiber der Tankstelle zusätzliche Kosten zur Ermittlung Ihrer Personalien an, kann es sein, dass Sie diese Kosten zusätzlich tragen müssen. Sollte Sie nicht genug Bargeld mit sich führen und das EC-Kartenlesegerät funktioniert nicht, stellen die meisten Tankstellenbetreiber eine Rechnung aus.

Beim Verlassen des Tankstellengeländes müssen Sie auf den Straßenverkehr achten. Tankstellen gehören zu den sogenannten "anderen Straßenteilen" - das bedeutet, dass Sie beim Einfädeln in den Straßenverkehr laut § 10 StVO zu einer besonderen Sorgfaltspflicht verpflichtet sind - dies gilt auch für das restliche Tankstellengelände. Kommt es zu einem Unfall, wird die Schuldfrage häufig mit 50:50 gewichtet. In den meisten Fällen ist aber zumindest eine Teilschuld die Regel.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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