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In letzter Zeit wird wieder vermehrt auf unseren Straßen kontrolliert. Grund hierfür ist die Legalisierung von Cannabis. Diese Überwachung trifft alle Autofahrer. Das ist jedoch kein Grund für unbehagliche Gefühle. Diese Rechte haben Sie bei einer Verkehrskontrolle.

Die Polizei stoppt mich. Was nun?

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, gerät sehr wahrscheinlich im Laufe der Zeit mal in eine Polizeikontrolle. Wichtig ist es, ruhig zu bleiben und bei nächster Gelegenheit anzuhalten – natürlich ohne dabei den Verkehr zu gefährden. Wer glaubt, dass die Aufforderung zum Anhalten einen Spielraum für Interpretationen bietet, der irrt sich. Man muss zwar nicht alles machen, was die Beamten möchten – aber grundsätzlich alles infrage zu stellen, bringt auch nichts. Geht es ums besagte Anhalten oder sogar um die Bitte, dass man aussteigen soll, dann ist der Anweisung nachzukommen. Schließlich besteht bei allgemeinen Polizeikontrollen eine Mitwirkungspflicht.

Video: Die Verwendung von Blitzer-Apps ist illegal

Können Autofahrer Verkehrskontrollen entgehen?

Nein, grundsätzlich ist es nicht möglich, eine Verkehrskontrolle zu verweigern. Das ist so in Paragraf 36 Absatz 5 in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Demnach darf die Polizei jederzeit Kontrollen durchführen, um die Fahrtauglichkeit des Fahrers zu prüfen oder die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs zu kontrollieren – und das auch verdachtsunabhängig. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, empfiehlt, der Polizei auf jeden Fall Folge zu leisten. "Ansonsten drohen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg".

Was muss ich bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen?

"Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!" Diese Worte kommen den meisten Autofahrern sicher sehr bekannt vor. Und das aus gutem Grund: Denn genau diese beiden Papiere sollten bei jeder Fahrt dabei sein. Wer den Führerschein vergisst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit 10 Euro Strafe rechnen. Das gilt auch, wenn der Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Autofahrer müssen dies dann umgehend anzeigen und sich um ein Ersatzdokument bemühen. Wichtig ist zudem, dass es sich bei den Papieren um die Originale handelt, denn Kopien reichen nicht aus. Aber nicht nur das dürfen sich die Polizisten zeigen lassen: Darüber hinaus müssen nach Aufforderung ebenso Gegenstände wie das Warndreieck, die Warnweste oder der Verbandskasten vorgelegt werden – das ist so in Paragraf 31 b der StVZO geregelt. Falls etwas davon fehlen sollte, kann die Polizei ein Verwarnungsgeld von 15 Euro verhängen. Zudem können die Beamten die Beleuchtung kontrollieren, die HU- und AU-Plaketten begutachten und den Zustand der Reifen prüfen.

Muss ich persönliche Informationen preisgeben?

Im Rahmen der Verkehrskontrolle dürfen die Ordnungshüter gemäß Paragraf 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) die Personalien erfragen – also Name, Geburtsdatum, Wohnort und Staatsangehörigkeit. Was darüber hinausgeht, muss der Fahrer aber nicht beantworten. Es ist sogar erlaubt zu schweigen – das wirkt sich entgegen der allgemeinen Wahrnehmung nicht negativ aus. Rechtsanwälte raten sogar dazu.

Muss ich einem Alkoholtest zustimmen?

Nein, solche Tests können Autofahrer ablehnen – das gilt auch für Drogenschnelltests. Die Tests sind freiwillig. Wer allerdings nichts getrunken hat und das Ganze akzeptiert, kann die Kontrolle so höchstwahrscheinlich schneller hinter sich bringen. Liegt jedoch ein Verdacht vor, dass Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann die Polizei diese für eine Blutabnahme durch einen Arzt mitnehmen – vorausgesetzt, sie haben den Tests widersprochen. Die Polizei benötigt dafür keinen richterlichen Beschluss, sondern lediglich einen Verdacht. Darunter fällt etwa eine Alkoholfahne, Lallen, erweiterte Pupillen oder Ähnliches. Der Blutabnahme durch einen Arzt können Sie dann nicht widersprechen.

Darf die Polizei mein Handy beschlagnahmen?

Grundsätzlich dürfen die Gesetzeshüter das Smartphone nicht einfach einstecken. Falls Sie es dennoch ohne ersichtlichen Grund herausgeben sollen, können Sie das verweigern. Das gilt allerdings nur, solange kein offensichtlicher Tatverdacht besteht. Darunter fällt im Übrigen die Verwendung von Blitzer-Apps – in diesem Fall kann die Polizei das Smartphone verwahren. Zwar ist der Besitz nicht verboten, aber das Verwenden jener Apps schon – das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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Sind Durchsuchungen des Fahrzeugs erlaubt?

Nein, Durchsuchungen sind nicht ohne Weiteres zulässig. Die Polizei darf nicht mal die Autotüren öffnen oder ins Fahrzeug greifen. Rechtsanwalt Louven erklärt: "Die Polizei benötigt den konkreten Anfangsverdacht einer Straftat, um eine solche Maßnahme ohne Durchsuchungsbeschluss durchführen zu dürfen." Die Gesetzeshüter können allerdings verlangen, sich neben Führerschein und den Fahrzeugpapieren auch Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste zeigen zu lassen – wodurch viele Autofahrer den Kofferraum öffnen müssen und somit Einblicke ins Fahrzeuginnere gewähren.

Darf der Autofahrer die Kontrolle filmen?

Fühlt man sich bei einer Polizeikontrolle ungerecht behandelt, kann ein Beifahrer dies bei einem Rechtsstreit bezeugen. Wer allein unterwegs ist, könnte das Handy zücken und ein Video erstellen – und damit einen Beweis sammeln. Das Filmen ist jedoch rechtlich nicht geklärt und kann unter Umständen eine Straftat darstellen, wie ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt (AZ 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug). Demnach kann das Filmen einer Polizeikontrolle strafbar sein, wenn trotz mehrfacher Ermahnung die Aufzeichnung nicht gestoppt wird. Was die Beschlagnahmung der Smartphones in diesen Fällen betrifft, darf die Polizei Handys oder Dashcams nur unter bestimmten Voraussetzungen sicherstellen, etwa wenn die Aufnahme die polizeiliche Maßnahme stört oder diese Gegenstände zu Beweiszwecken benötigt werden. Wenn jemand aus der Ferne filmt, beschränkt das die polizeiliche Arbeit meist nicht. Es kann auch nicht schaden, in solchen Fällen vorher das Filmen anzukündigen.  © auto motor und sport

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