Was heute noch gilt, kann nächstes Jahr schon veraltet sein: 2017 treten zahlreiche Neuregelungen im Straßenverkehr in Kraft, viele Gebühren steigen und Motorräder müssen sauberer werden. Der Auto Club Europa (ACE) hat die Änderungen zusammengetragen.
Mit dem kommenden Jahreswechsel gibt es wie so oft zahlreiche Änderungen in Gesetz- und Gebührenordnungen. Die im Januar in Kraft tretenden Regelungen betreffen Autofahrer 2017 jedoch in vielen Teilen konkret. Doch worauf müssen Sie sich einstellen? Der ACE hat dazu die wichtigsten Änderungen zusammengetragen – denn es sind einige.
Gebühren und Bußgelder: 2017 wird teurer
Zunächst werden sich die Gebühren für die Hauptuntersuchung beim TÜV erhöhen. Je nach Bundesland soll die HU ab 2017 zwischen 35 und 55 Euro kosten. Auch der Führerschein kostet ab dem nächsten Jahr mehr Geld: Die Gebühr für die Theorieprüfung soll auf 11,90 steigen, die Praxisprüfungsgebühr erhöht sich auf 91,50 Euro.
Das Bußgeld für das Benutzen von Handys hinter dem Steuer klettert ebenfalls nach oben. Außerdem sollen in den Gesetzestext auch Tablets, E-Book-Reader und Videobrillen mit aufgenommen werden. Weiterhin soll ausdrücklich das Schreiben von Kurznachrichten während des Autofahrens verboten werden.
Umweltschutz: Euro 4 für Motorräder
Ab 2017 dürfen neue Motorräder nur noch zugelassen werden, wenn sie mindestens die Schadstoffvorgaben der Euro-4-Norm entsprechen. Gegenüber der bisher geltenden Euro-3-Norm verringern sich die Emissionen der Zweiräder mit der Neuregelung um rund die Hälfte. Schnäppchenjäger aufgepasst: Viele aktuelle Motorräder sind deshalb derzeit mit besonders hohen Rabatten zu bekommen. Außerdem neu: Der maximale Geräuschpegel bei Motorrädern über 175 Kubikzentimeter Hubraum darf künftig nicht mehr als 80 Dezibel betragen.
Junge Quad-Fahrer dürfen sich hingegen freuen: Das 15-kW-Leistungslimit für Quads entfällt ab nächstem Jahr. Dafür dürfen die Fahrzeuge aber nur noch 90 km/h schnell sein. Der ACE ist der Meinung, dass dadurch Leistung und Drehmoment der Quads deutlich steigen werden.
Radfahrer müssen sich an der Ampel künftig umorientieren
Wenn bisher keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer an Kreuzungen vorhanden waren, galten für diese die Fußgängerampeln. Doch damit ist jetzt Schluss. Ab 2017 müssen sich Radler grundsätzlich nach den Ampeln für Autos richten. Im Gesetzestext heißt es dazu konkret: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten!" Auf speziellen Radwegen gelten jedoch nach wie vor die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Da ist es gut, dass die ab 2017 offiziell zulässigen Lang-Lkw – auch bekannt als "Gigaliner" – nur auf bestimmten Autobahnetappen (etwa 60 Prozent des deutschen Fernverkehr-Streckennetzes) fahren dürfen. Die überlangen Trucks sind ab nächstem Jahr nur noch in Berlin und im Saarland verboten.
Tesla-Strom kostet Geld und Mautplakette wird türkis
Eine weitere Änderung betrifft nur Fahrer von Tesla-Modellen. Denn der Hersteller aus Kalifornien verlangt ab dem 1. Januar 2017 Geld für das Laden an den sogenannten "Supercharger"-Ladesäulen. Bisher war dieser Service kostenfrei. Auch hier gilt: Wer auch künftig kostenlos "nachtanken" will, muss sich noch in diesem Jahr ein Auto des Elektropioniers zulegen.
Autoreisen durch Österreich werden 2017 ebenfalls leicht teurer, denn das Land erhöht die Preise für die Mautplaketten. Das "Pickerl" für 2017 ist türkis und kostet für ein Jahr Autobahnnutzung mit dem Pkw ab sofort 86,40 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 25,90, wer nur maximal zehn Tage in Österreich unterwegs ist, zahlt 8,90 Euro. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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