Leasing hat sich zu einer beliebten Form der Autofinanzierung entwickelt. Was jedoch, wenn Sie Sachmängel am Leasingfahrzeug feststellen? Wer haftet? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Leasingnehmer? Viele Autofahrer fragen sich zum Beispiel, ob sie die Leasingraten aussetzen dürfen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema finden Sie hier.

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Bei einem gekauften Neuwagen ist die Sache eindeutig: Werden innerhalb der ersten zwei Jahre Mängel festgestellt, unterliegen diese der gesetzlichen Gewährleistung beziehungsweise Sachmängelhaftung. Ist beispielsweise die Sitzheizung defekt, entdecken Sie Materialfehler oder wird Ihr Fahrzeug in einer falschen Farbe geliefert, dann haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Wie aber sieht das aus, wenn Sie Sachmängel am Leasingfahrzeug feststellen? Schließlich hat der Leasinggeber den Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen.

Recht auf Nachbesserung auch beim Leasingfahrzeug

Auch als Leasingnehmer haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, wenn Sie Sachmängel am Leasingfahrzeug feststellen. Dieses können Sie gegenüber dem Händler, der Ihnen das Auto überlassen hat, geltend machen. Der Händler hat dann in der Regel zwei Nachbesserungsversuche. Schlagen beide Versuche fehl, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Minderung des Kaufpreises denkbar.

Einigen Sie sich als Leasingnehmer mit dem Händler auf eine Kaufpreisminderung, muss der Leasinggeber (beispielsweise eine Bank oder Leasinggesellschaft) die Raten, vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen sowie den Restwert des Autos anpassen. Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag erhalten Sie die bereits gezahlten Leasingraten sowie Sonderzahlungen vom Leasinggeber zurück.

Bei festgestellten Mängeln schnell handeln

Stellen Sie Sachmängel am Leasingfahrzeug fest, ist in allen Fällen rechtzeitiges Handeln gefragt. Denn nur in der gesetzlich festgeschriebenen Sachmängelhaftungszeit von zwei Jahren können Sie Ihre Rechte gegenüber dem Händler geltend machen. Widerspricht dieser, muss noch innerhalb dieses Zeitraums Klage erhoben werden.

Sollten Sie Ihre Sachmängelhaftungsrechte gegenüber einem Händler geltend machen wollen, müssen Sie als Leasingnehmer umgehend den Leasinggeber über Ihre Schritte informieren - der Kaufvertrag besteht schließlich zwischen Händler und Leasinggeber.

Die Zahlung von Leasingraten dürfen Sie nicht einfach aussetzen

Auf keinen Fall dürfen Sie die Zahlung von Leasingraten eigenmächtig aussetzen, wenn Sie Sachmängel am Leasingfahrzeug feststellen. Denn der Leasinggeber könnte Ihnen infolge fristlos kündigen. Stellt sich im Nachhinein zudem raus, dass kein Rücktrittsrecht gegenüber dem Händler bestand, dann müssen Sie dem Leasinggeber Schadenersatz leisten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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