Nur den Wenigsten ist bekannt, dass es bei Kfz-Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht gibt. Dieses tritt neben das alljährliche Kündigungsrecht zum Ende eines Kalenderjahres und verschafft dem Autofahrer weitere Gelegenheiten, viel Geld zu sparen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Sonderkündigungsrechte es gibt und wie man sie ausübt.

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Einmal im Jahr steht dem Autofahrer das Recht zu, seine Versicherung zu kündigen. Meist hat der Autofahrer bis zum 30. November Zeit, das Kündigungsschreiben auf den Weg zu bringen und damit die einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Es ist sehr empfehlenswert, diese Gelegenheit wahrzunehmen, denn woanders gibt es mit Sicherheit Angebote, die den Autofahrer wesentlich günstiger davonkommen lassen. Die Versicherer müssen nämlich etwas anbieten, wenn sie neue Kunden generieren wollen.

Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen: Vier Möglichkeiten

Weniger verbreitet ist aber die Tatsache, dass es neben diesem regulären Kündigungsrecht noch weitere Möglichkeiten gibt, sich vorzeitig von dem Vertrag zu lösen. Diesbezüglich ist zunächst einmal auf das Kündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung einzugehen. Wenn die Kfz-Versicherungen die Beiträge erhöhen, steht den Versicherten das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Dazu bleibt ihnen ein Monat Zeit, der mit dem Zugang der Beitragsrechnung beginnt.

Ein weiteres Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen ist dann gegeben, wenn sich die Einstufung in die Typen- und Regionalklasse verschlechtert und gleichzeitig der Beitrag steigt. Welcher Typen- und Regionalklasse man unterliegt, kann man in der Beitragsrechnung einsehen. Auch hier bleibt Ihnen einen Monat Zeit, das Sonderkündigungsrecht geltend zu machen. Wichtig ist aber, dass sich der Beitrag zeitgleich erhöht, ansonsten steht einem das Recht nicht zu.

Ein Unfall mit dem Fahrzeug verschafft ein Sonderkündigungsrecht

Bei einem Unfall kann man sich vom Vertrag ungeachtet der Abwicklung durch die Versicherung lösen und nach einer neuen Versicherung Ausschau halten. Hier gibt es allerdings hinsichtlich der Fristen eine Besonderheit zu beachten. Die Frist beginnt dann, wenn das Versicherungsunternehmen ihre Pflicht zur Leistung anerkennt oder verweigert.

Schließlich besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen, wenn Sie sich ein anderes Auto kaufen und sich infolgedessen der Halter des Fahrzeugs ändert. Sie müssen nicht die Versicherungen des alten Eigentümers übernehmen, sondern können frei eine neue wählen. Die Schadenfreiheitsklasse wandert in dem Fall vom alten zum neuen Versicherer.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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