Berlin - In Städten gibt es häufig verkehrsberuhigte Bereiche - sie kennzeichnet ein rechteckiges blau-weißes Schild. Darauf sind Ballspielende und ein von hinten nahendes Auto abgebildet. Oft wird hier dann eine Spielstraße vermutet - ein Missverständnis, wie der Auto Club Europa (ACE) informiert.
In verkehrsberuhigten Bereichen sind unter anderem zu Fuß Gehende und der Fahrzeugverkehr gleichberechtigt. So müssen Autos, Fahrräder, Motorräder sowie E-Scooter hier besonders umsichtig gesteuert werden - und wenn nötig anhalten. Sie dürfen Fußgänger weder behindern noch bedrängen.
Es gilt Schrittgeschwindigkeit, bei der die Rechtssprechung nicht einheitlich ist. Der ACE rät daher, nicht schneller als 7 bis 10 km/h zu fahren. Überholen ist tabu. Wer zu Fuß geht, darf etwa dort auch die gesamte Breite der Straße nutzen.
Aber auch Fußgänger müssen Rücksicht nehmen
Allerdings gilt für alle hier auch weiterhin das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Fußgänger dürfen die Fahrzeuge also auch nicht unnötig ausbremsen. Ein gewisses Warten sei zwar zumutbar, aber grundsätzlich dürfe kein Verkehrsteilnehmender einen anderen behindern, so der ACE. Und die Straße darf auch nicht blockiert werden, etwa durch Spielsachen von Kindern.
Spielstraßen ohne Fahrzeugverkehr
Wirkliche Spielstraßen seien dagegen selten. Man erkennt sie an einem runden Verbotsschild in rot-weiß, das durch ein schwarz-weißes Zusatzzeichen ergänzt wird. Dieses zeigt ein ballspielendes Kind.
Dort darf man weder mit Auto, E-Scooter, Motorrad oder Fahrrad einfahren - auch Anlieger müssen sich daran halten. Auch Parken ist dort nicht erlaubt. Echte Spielstraßen sind für zu Fußgehende gedacht und spielende Kinder. © dpa
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