Der Firmenwagen – in Deutschland immer noch mehr Statussymbol als Dienstfahrzeug. Aber wann und in welcher Situation lohnt sich das dienstliche Auto wirklich?
Viele Angestellte haben einen und viele wünschen ihn sich. Der Firmenwagen ist eine beliebte Variante der Gehaltserhöhung, wird dieser doch nicht wie eine reguläre Gehaltserhöhung vom Finanzamt aufgefressen. Aber ist das auch so? Zunächst sollte man wissen, dass auch ein Firmenwagen als geldwerter Vorteil angesehen wird, wenn er privat genutzt wird. Da die meisten Angestellten schließlich genau das tun möchten, sollte man wissen, dass das Finanzamt hier eine Versteuerung vorsieht.
Wer privat fährt, zahlt
Sollte der Großteil der Fahrten mit dem Firmenwagen von privater Natur sein, muss jeden Monat ein Prozent des Neuwagenpreises versteuert werden. Kostet das Fahrzeug also beispielsweise 35.000 Euro, sind jeden Monat 350 Euro zu versteuern. Das macht am Jahresende immerhin zusätzliche 4.200 Euro Steuerlast. Umgehen kann man diese Besteuerung nur, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, das beweist, dass die meisten Fahrten zu dienstlichen Zwecken erfolgen.
Bei der üblichen Ein-Prozent-Besteuerung kommt es letztlich auf den Steuersatz des Angestellten an, wie teuer ihn ein Firmenwagen zu stehen kommt. Darüber hinaus wertet das Finanzamt auch den zurückgelegten Weg zur Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen als geldwerten Vorteil: Pro Kilometer werden nochmals 0,03 Prozent des Listenpreises fällig. So kommt ein weiterer Betrag am Ende des Jahres zusammen, der versteuert werden muss.
Ein Firmenwagen lohnt sich für die meisten Angestellten in der Regel aber dennoch, da der Arbeitgeber für den Unterhalt aufkommt. Außerdem sollte man den Wegfall des privaten Pkw mit einberechnen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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