Wenn von "Punkten in Flensburg" die Rede ist, dann geht es um das sogenannte Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Das Amt sitzt in Flensburg und sammelt alle sogenannten gefährdenden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) – und für die gibt es Punkte. Doch wie funktioniert das Ganze genau?
Punkte in Flensburg sind nicht gerade ein Empfehlungsschreiben, denn sie zeigen, dass man gegen Regeln verstoßen hat. Zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel, rechts überholt – die Liste an möglichen Verstößen ist lang. Je nach Schwere des Verstoßes gibt es mehr oder weniger Punkte. Und die können irgendwann unschöne Konsequenzen haben. Alles Wichtige zum Punktesystem lesen Sie im Folgenden.
Punkte in Flensburg abfragen: So geht’s
Haben Sie eigentlich Punkte in Flensburg? Und wenn ja, wie viele? So ganz genau weiß das tatsächlich kaum jemand – diejenigen, die es wissen, sind üblicherweise die, für die es eng wird und die bereits verwarnt wurden. Sie können Ihre Punkte aber einfach abfragen. Das geht zum Beispiel ganz traditionell auf dem Postweg: Dazu müssen Sie den "Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister" ausfüllen. Das Formular finden Sie online auf der Webseite des KBA. Den ausgefüllten Bogen müssen Sie zwingend per Post einschicken – E-Mail oder Fax sind nicht zulässig. Kleiner Extraaufwand bei dieser Variante: Sie müssen beweisen, dass Sie den Antrag eigenhändig unterschrieben haben. Dazu müssen Sie entweder eine Kopie Ihres (gültigen) Personalausweises beilegen oder Ihre Unterschrift offiziell beglaubigen lassen, zum Beispiel von einem Notar, was allerdings extra kostet.
Deutlich einfacher funktioniert die Punkteabfrage, wenn Sie einen neuen Personalausweis besitzen, dessen Online-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis) freigeschaltet ist. Wenn Sie dann noch ein entsprechendes Kartenlesegerät und die zugehörige "AusweisApp2" Ihr Eigen nennen, können Sie Ihre Punkte in Flensburg auch online abfragen.
Wer direkt in Flensburg oder auch in Dresden wohnt – dort hat das KBA eine Zweigstelle – kann außerdem persönlich vorstellig werden, um seine Punkte abzufragen.
Aufbau des Punktesystems
Nicht jeder Verstoß gegen die StVO zieht direkt Punkte nach sich. Nur wenn das Vergehen als gefährdend eingestuft wird, erfolgt eine Eintragung im Fahreignungsregister. Je schwerer der Verstoß, desto mehr Punkte gibt es. Dabei gab es im Mai 2014 eine grundlegende Änderung bei der Punktevergabe: Während es zuvor pro Verstoß bis zu sieben Punkte geben konnte, sind heute maximal drei möglich. Entsprechend wurden auch die bestehenden Punkte umgerechnet. Wer bis Mai 2014 zum Beispiel einen bis drei Punkte hatte, bei dem stand ab sofort nur noch ein Punkt im Fahreignungsregister. Aus vier bis fünf Punkten wurden zwei; aus sechs bis sieben wurden drei – und so weiter. Entzogen wird die Fahrerlaubnis statt bei 18 jetzt bei acht Punkten. Die genauen Details lassen sich auf der Homepage des KBA nachlesen.
Übrigens: Wer mit einer einzigen Handlung im Straßenverkehr gleich mehrere Regeln der StVO bricht, bekommt nur Punkte für den schwersten Verstoß. Das gilt allerdings nur, wenn die Verstöße wirklich zeitgleich erfolgen. Wenn also zum Beispiel jemand innerorts 23 km/h zu schnell fährt und dabei unter Alkoholeinfluss steht, entfallen der eine Punkt und das Bußgeld von 80 Euro für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Stattdessen gibt es Punkte, Bußgeld und evtl. auch ein Fahrverbot entsprechend des Verstoßes "Fahren unter Alkoholeinfluss".
Übersicht: Punkte für die häufigsten Verkehrsdelikte
Der mit Abstand häufigste Grund für eine Eintragung im Fahreignungsregister ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Doch nicht jeder Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho lässt es gleich Punkte regnen. Erst wenn Sie 21 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegen, gibt es Punkte. Sind Sie maximal 20 km/h zu schnell unterwegs, werden lediglich Bußgelder von maximal 35 Euro fällig.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
21 bis 25 km/h zu schnell: 1 Punkt + 80 Euro Bußgeld 26 bis 30 km/h zu schnell: 1 Punkt + 100 Euro Bußgeld 31 bis 40 km/h zu schnell: 2 Punkte + 160 Euro Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot 41 bis 50 km/h zu schnell: 2 Punkte + 200 Euro Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
21 bis 25 km/h zu schnell: 1 Punkt + 70 Euro Bußgeld 26 bis 30 km/h zu schnell: 1 Punkt + 80 Euro Bußgeld 31 bis 40 km/h zu schnell: 1 Punkt + 120 Euro Bußgeld 41 bis 50 km/h zu schnell: 2 Punkte + 160 Euro Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
Auch wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gibt es Punkte und ein Bußgeld – je nach Art des Verstoßes sogar ein Fahrverbot von einem Monat. War die Ampel maximal eine Sekunde lang rot, als Sie sie überfahren haben, werden 90 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Haben Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder liegt sogar Sachbeschädigung vor, gibt es zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot und das Bußgeld erhöht sich auf bis zu 240 Euro. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Je nach Schwere des Verstoßes werden Sie außerdem mit bis zu 360 Euro zur Kasse gebeten.
Tilgungsfrist und Abbau von Punkten
Punkte in Flensburg werden nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch gelöscht. Wann genau das geschieht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Punkte für Ordnungswidrigkeiten wie das Überfahren einer roten Ampel (ohne die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) werden nach 2,5 Jahren getilgt. Sogenannte grobe Ordnungswidrigkeiten (etwa erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen) sowie Straftaten (zum Beispiel Fahrerflucht nach einem Unfall) werden erst nach fünf Jahren gelöscht. Ganze zehn Jahre bleiben Punkte bestehen, die aufgrund von Straftaten mit folgendem Führerscheinentzug eingetragen wurden – dazu zählt zum Beispiel das Fahren unter Drogeneinfluss.
Es ist auch möglich, Punkte gezielt abzubauen. Einmal alle fünf Jahre können Sie ein sogenanntes Fahreignungsseminar bei der DEKRA, dem TÜV oder speziellen Fahrschulen besuchen. Das Ganze hat allerdings diverse Haken: Das Seminar kostet bis zu 600 Euro pro Person und baut lediglich einen einzelnen Punkt ab – außerdem ist die Teilnahme an der Schulung nur möglich, wenn Sie weniger als fünf Punkte in Flensburg haben.
Begriffsklärung: Überliegefrist, MPU – was ist das eigentlich?
Der Begriff Überliegefrist taucht im Zusammenhang mit dem Punktesystem in Flensburg häufiger auf. Dahinter versteckt sich nichts anderes als die Tatsache, dass alle Punkte auch nach ihrer offiziellen Löschung bzw. Tilgung noch ein weiteres Jahr lang gespeichert werden.
Die Abkürzung MPU steht für "medizinisch-psychologische Untersuchung" – im Volksmund auch gern als "Idiotentest" bezeichnet. Einer MPU müssen sich einige Verkehrssünder unterziehen, die ihre Fahrerlaubnis wegen acht Punkten in Flensburg abgeben mussten. Ob eine MPU ansteht, wird von Fall zu Fall entschieden. Beim ersten Mal kann man noch Glück haben. Wird der Führerschein wiederholt entzogen, ist eine MPU fast sicher. Bis zu 650 Euro kostet die medizinisch-psychologische Untersuchung. Wer sie angeordnet bekommt und nicht besteht, kriegt auch seinen Führerschein nicht zurück. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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