Neben Alkohol- und Drogeneinfluss ist Sekundenschlaf bei Autofahrern eine der häufigsten Unfallursachen. Entsprechend hart kann der lebensgefährliche Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden. Welche Konsequenzen drohen und wie verhalten sich die Versicherungen?

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Wer sich stark übermüdet hinter das Steuer setzt, wird als fahruntüchtig eingestuft und gefährdet fahrlässig den Straßenverkehr. Im Falle eines Unfalles droht neben einer saftigen Geldstrafe der vorrübergehende Verlust der Fahrerlaubnis. In Gerichtsverfahren wurden Fahrer beispielsweise zu Geldbußen in Höhe von 500 Euro und einem sechsmonatigen Führerscheinentzug verurteilt.

Sekundenschlaf kommt nicht überraschend

Juristen begründen die Härte der Urteile damit, dass ein Sekundenschlaf nicht aus heiterem Himmel kommt, sondern sich ankündigt und entsprechend verhindert werden könne. Zu den Müdigkeitssymptomen zählen schwere Augenlider, brennende Augen und eine trockene Mundschleimhaut.

Übernehmen Versicherungen die Schäden?

Opfer von eingeschlafenen Fahrern können sich in der Regel an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden. Ob der angeklagte Verkehrsteilnehmer ebenfalls den Fahrzeugschaden von seiner Versicherung ersetzt bekommen sollte, ist juristisch umstritten. Aus diversen Urteilen geht hervor, dass die Versicherer wohl zahlen müssen, solange sie kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachweisen können.

Müdigkeit nicht ignorieren

Wer sich am Steuer müde fühlt, gönnt sich am besten eine Pause. Sobald Müdigkeitssymptome auftreten, kann eine kurze Schlafpause von 10 bis 30 Minuten helfen – effektiver lässt sich nicht gegen die Müdigkeit angehen. Während ein Spaziergang an der frischen Luft ebenfalls hilfreich sein kann, ist es nicht sinnvoll, sich mit lauter Musik, offenem Fenster oder einer Unterhaltung wachzuhalten bzw. vom Schlaf abzulenken.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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