Die unbeliebten Strafzettel aus dem Ausland einfach auszusitzen, ist seit 2010 keine gute Idee mehr. Sollten Sie mit Ihrem Auto vor Kurzem aus dem Urlaub zurückgekommen sein: Die Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Knöllchen aus dem Ausland für falsches Parken oder überhöhte Geschwindigkeit nach dem Urlaub einfach zu ignorieren, ist keine adäquate Möglichkeit mehr, einer Strafe zu entgehen. Seit dem Jahr 2010 können die Verkehrssünden auch in Deutschland vollstreckt werden. Wenn sie jetzt nach Ihren Ferien Post erhalten sollten, rät der ADAC: Bezahlen Sie die unbeliebten Urlaubssouvenirs besser gleich.
70 Euro ist Bagatellgrenze
Die Strafen aus dem EU-Ausland werden ab einer sogenannten Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt, eine Ausnahme bilden die Länder Italien, Griechenland und Irland: Hier wurde der EU-Rahmenbeschluss für die Eintreibung dieser Gelder noch nicht umgesetzt, eine Vollstreckung in Deutschland findet nicht statt. Der Automobilclub empfiehlt dennoch zu bezahlen, da diese Strafen erst nach mehreren Jahren verjähren. Die Folge kann eine Überraschung bei Ihrem nächsten Besuch des Landes sein, sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten oder Ihr Pass am Flughafen überprüft werden.
Die 70-Euro-Grenze kann darüber hinaus auch durch einen 35 Euro teuren Bescheid, der durch weitere 35 Euro Verwaltungsgebühr erhöht wird, überschritten werden und so vollstreckt werden.
Was Fahrverbote und Punkte im Verkehrsregister angeht, so können Verkehrssünder zumindest teilweise aufatmen: Diese Strafen sind nur im jeweiligen Land durchsetzbar, sie werden weder eingetrieben noch findet hier eine Vollstreckung in Deutschland statt.
Skepsis bei Inkasso-Schreiben angebracht
Wenn Sie einen fehlerhaften oder zu teuren Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie mit juristischer Hilfe unverzüglich Einspruch einlegen. Generelle Skepsis sollten Sie dagegen bei Schreiben von Inkassobüros an den Tag legen. Für diese gilt der EU-Rahmenbeschluss nämlich nicht (auch wenn diese das meist in ihren Forderungen behaupten). Die Behörden selbst können dagegen Bußgelder von Urlaubern eintreiben.
Was übrigens ebenfalls für das schnelle Zahlen der Strafzettel spricht: In vielen Ländern (Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien, Griechenland und Slowenien) gibt es so etwas wie einen Rabatt für Bußgeldforderungen, wenn Sie besonders zügig bezahlen. Und der ist teilweise recht ordentlich: Bis zu 50 Prozent Nachlass sind möglich. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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