Böse Überraschung auf dem Supermarkt-Parkplatz: Bei der Rückkehr zum Fahrzeug klemmt ein Strafzettel hinterm Scheibenwischer. Wie kann das sein und ist das überhaupt rechtens? Seit wann benötigt man auf einem Supermarkt-Parkplatz eine Parkscheibe, und was muss man sonst noch alles beachten, wenn man das Auto während des Einkaufs parkt?
Ein Supermarkt-Parkplatz ist Privatgrund
Das Parken auf einem Supermarktparkplatz unterscheidet sich insofern von anderen Parkplätzen, als sie in der Regel nicht in öffentlicher, sondern in privater Hand sind, das heißt im Besitz des Betreibers der Supermarktkette. Daher ist das kostenlose Abstellen des Fahrzeugs meist auch daran gebunden, dass man in dem betreffenden Supermarkt einkauft, während das Auto dort geparkt ist.
Dieses kostenlose Parken haben sich jedoch viele zunutze gemacht und ihre Fahrzeuge dort stunden- oder tagelang abgestellt, den Parkplatz also quasi zweckentfremdet. Das verärgert nicht ganz zu Unrecht die Supermärkte. Daher ist es mittlerweile vielerorts Usus geworden, Privatunternehmen einzusetzen, um die Kundenparkplätze zu kontrollieren: Man spricht in diesem Zusammenhang von Parkraumbewirtschaftung.
Brauche ich eine Parkscheibe?
Für den Supermarktkunden bedeutet die Parkraumbewirtschaftung entweder durch eine Schranke zu fahren oder eine Parkscheibe gut sichtbar aufs Armaturenbrett zu legen. Manche Parkraumbewirtschafter stellen Automaten auf, bei denen ein Parkschein gezogen werden muss, andere verlangen Parkscheiben.
Auch sollte man unbedingt auf die vorgegebene Zeitspanne achten. Der ADAC berichtet, dass manchmal sogar Sensoren im Boden eingebaut sind, die melden, sobald ein Fahrzeug länger abgestellt ist als erlaubt.
Hinweisschilder sind Pflicht
Der Betreiber des Parkplatzes muss deutliche Hinweisschilder anbringen, die über die Nutzungsbedingungen informieren, und das ist bei weitem nicht immer der Fall: Entweder man kann die Schrift kaum lesen oder die Schilder stehen nicht so, dass man sie beim Einfahren auf den Parkplatz sofort erkennt oder in Gänze lesen kann. In diesen Fällen nutzt unter Umständen ein Foto von den Hinweisschildern, um Einspruch gegen einen Strafzettel einzulegen.
Wie teuer wird das Zuwiderhandeln?
Die Höhe der Strafe sollte sich an dem orientieren, was auch im normalen Straßenverkehr verlangt wird. Wie hoch das ist, wissen die Verbraucherzentralen oder man kann sich im Katalog des Kraftfahrtbundesamtes informieren. Meist muss man aber mit einem Betrag von 15 bis 30 Euro rechnen.
Es handelt sich hier jedoch nicht um ein Bußgeld, wie der ADAC erläutert, sondern um eine Vertragsstrafe, da die Zuwiderhandlung auf einem Privatgrund stattfindet.
Kann ich abgeschleppt werden?
Leider ja! Vorausgesetzt auf den Hinweisschildern wird angekündigt, dass Parkkrallen angewendet werden oder dass ein Abschleppen droht: "Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" ist also keine leere Drohung, sondern sollte unbedingt ernst genommen werden.
Parken außerhalb der Geschäftszeiten?
Keine gute Idee! "Nur für Kunden für die Dauer des Einkaufs" - So oder ähnlich steht es meist geschrieben. Da der Parkplatz in der Regel Privatbesitz ist, darf man das Auto dort nicht einfach parken, auch wenn der Parkplatz leer ist wie zum Beispiel am Sonntag oder in der Nacht.
Parken unabhängig von einem Einkauf?
Eine anderer, weit verbreiteter Irrtum: Das Parken ist für eine Stunde frei, also kann man den Wagen nach dem Einkauf stehen lassen und noch schnell eine anderweitige Besorgung machen, sofern man die Stunde nicht überschreitet. Auch das trifft nicht zu: Der Parkplatz darf nur während des Einkaufs in dem betreffenden Supermarkt genutzt werden.
Gilt die StVO?
Auch auf Parkplätzen gilt normalerweise die StVO, sofern der Besitzer keine abweichenden Regelungen aufstellt, die unter Umständen die StVO ergänzen. Zuwiderlaufen dürfen diese Regelungen der StVO jedoch nicht.
Eigene Regeln des Besitzers müssen durch entsprechende Hinweise oder Schilder gekennzeichnet sein. Durch das Abstellen auf diesem Parkplatz erkennet man diese Regeln an. Wenn nicht, droht auch hier ein Bußgeld.
Allgemeine Richtlinien auf Supermarkt-Parkplätzen
Grundsätzlich gilt Schrittgeschwindigkeit, egal ob ein Schild darauf hinweist oder nicht. Ebenso gilt innerhalb des Parkplatzes rechts vor links, nicht jedoch bei der Parkplatzausfahrt auf eine normale Straße.
Touchiert man beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug oder verursacht der Einkaufswagen einen Schaden, muss man entweder die Polizei verständigen oder auf den Fahrer des Fahrzeugs warten, ansonsten begeht man Fahrerflucht.
Nicht parken darf man ohne eine entsprechende Berechtigung auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, hier droht ein Ordnungsgeld oder das Abschleppen. Auf als privat oder vermietet gekennzeichnete Parkplätze darf man sich ebenfalls nicht stellen; auch hier riskiert man, abgeschleppt zu werden.
Ein Supermarktparkplatz ist kein Verkehrsübungsplatz
Ohne Führerschein auf dem Supermarktparkplatz das Einparken oder Bremsmanöver zu üben, ist absolut tabu. Ohne Führerschein darf man nur auf einem ummauerten oder umzäunten bzw. mit einer Schranke abgetrennten Privatgrundstück mit Genehmigung des Eigentümers oder auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen fahren.
Verwendete Quellen:
- "Strafzettel" auf dem Supermarktplatz, Juristische Zentrale des ADAC
- Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz: Regeln für private Strafzettel, Verbraucherzentrale
- Parkplatz - Regeln und Rechte, AutoScout24
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