Parkplatz, Irrtümer, Verkehr
1 8
Ein ärgerliches Szenario bei der Parkplatzsuche: wenn einem der lang ersehnte Parkplatz weggeschnappt wird. Doch Achtung, das Wegschnappen eines Parkplatzes ist eine Ordnungswidrigkeit. Es gilt: Wer die Parklücke zuerst erreicht, hat Vorrang. Das gilt auch, wenn der oder die Einparkende blinkt, aber erstmal weiterfährt, um zum Beispiel rückwärts einzuparken oder noch an einer frei werdenden Parklücke wartet.
2 8
Nicht nur das Wegschnappen der Parklücke ist eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch, eine freie Parklücke zu reservieren, indem man zum Beispiel seinen Beifahrer dort "zwischenparkt".
3 8
"Radwege kann man in beide Richtungen benutzen." - Das stimmt nicht ganz. Radwege können nur dann in beiden Richtungen benutzt werden, wenn das auch ausdrücklich durch Verkehrshinweise festgelegt ist. Ansonsten ist man wie auf der Straße auch ein Geisterfahrer.
4 8
Für viele bedeutet dieser grüne Pfeil automatisch Ersatz für eine grüne Ampel. Das ist allerdings nicht richtig, denn der grüne Pfeil ist mit einem Stoppschild gleichzusetzen. Das bedeutet: anhalten, die Kreuzung beobachten und erst dann rechts abbiegen.
Anzeige
5 8
Solche kleinen Kreisel kennt jeder Autofahrer. Meist sind sie in Ortschaften zu finden und verleiten dazu, einfach geradeaus über den Kreisel zu fahren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn man mit einem langen Gefährt unterwegs ist.
6 8
"Wer auffährt, hat immer Schuld". Das stimmt so nicht ganz. Meistens wird zwar davon ausgegangen, dass der Auffahrende zu schnell war oder nicht aufgepasst hat, allerdings kann auch der Vorausfahrende eine Mitschuld tragen, indem er zum Beispiel plötzlich stark bremst oder an der Ampel das Auto abwürgt.
7 8
Auch wenn viele glauben, dass Kopfhörer im Straßenverkehr verboten sind - sie sind es nicht. Kopfhörer dürfen zum Telefonieren, Navigieren oder Musik hören verwendet werden. Allerdings nur so laut, dass man seine Umwelt noch mit allen Sinnen wahrnehmen kann.
8 8
Was bedeutet werktags? Montag bis Freitag oder Montag bis Samstag? Werktags bedeutet tatsächlich: von Montag bis Samstag. Wichtig ist das etwa beim Parken, denn kostenlos oder nur mit Parkscheibe erlaubt sind viele Parkplätze nur an Sonn- und Feiertagen.