Die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt Motorradfahrern in Belgien das, wovon wir in Deutschland bislang nur träumen können.

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Bevor wir zur Staudurchfahrt kommen: Als wir lasen, dass im Zuge der runderneuerten belgischen Straßenverkehrsordnung das Überholverbot künftig auch für Motorräder gilt, blieb uns die Spucke weg. Wie, galt das bisher etwa nicht für Motorradfahrer?! Durften wir in Belgien trotz Überholverbot an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeiziehen? Das wäre ja ein Hammer!

Überholverbot gilt künftig auch für Motorräder

Einigermaßen fassungslos recherchierten wir und konnten das Missverständnis schnell aufklären: Das Überholverbot bedeutete bislang, dass Fahrzeuge, egal ob Pkw oder Motorrad, andere zweispurige Fahrzeuge nicht überholen durften. Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder und Motorräder durften jedoch überholt werden. Künftig dürfen bei einem Überholverbot auch keine Motorräder mehr überholt werden. Deshalb ist die Aussage in der neuen belgischen Straßenverkehrsordnung, dass "das Überholverbot jetzt auch für Motorräder gilt", zwar korrekt, aber ohne Kontext leicht missverständlich. Für Fahrradfahrer gilt weiterhin: Sie dürfen auch trotz Überholverbotsschild überholt werden.

Stau-Durchfahrt für Motorradfahrer in Belgien erlaubt

Nun zur Stau-Durchfahrt: Die neue Straßenverkehrsordnung in Belgien erlaubt es Motorradfahrern ausdrücklich, die Rettungsgasse zwischen zwei Fahrstreifen zu nutzen. Wie in Deutschland sind Autofahrer dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, sobald es auf einer mehrspurigen Straße (mindestens zwei Spuren) zu einem Stau kommt. Im Gegensatz zu Belgien ist in Deutschland die Stau-Durchfahrt für Motorradfahrer trotz mehrerer Petitionen und erfolgreicher Vorbilder im europäischen Ausland nicht erlaubt. Mit welcher Begründung der Bundestag die letzte Stau-Durchfahrt-Petition ablehnte, lest ihr hier.

Experiment zur Stau-Durchfahrt in Frankreich

In Frankreich ist der Gesetzgeber zwar nicht so mutig und konsequent wie in Belgien, doch wesentlich offener als in Deutschland, wenn es um die Stau-Durchfahrt für Motorradfahrer geht. Dort läuft noch bis Sommer 2024 ein dreijähriges Experiment, das ermitteln soll, ob und wie die Stau-Durchfahrung für Motorräder künftig umgesetzt werden könnte.

Bußgeld für Stau-Durchfahrt in Deutschland erhöht

Und während in Frankreich zumindest mal ausprobiert wird, wie es läuft, wurden in Deutschland 2021 die Bußgelder erhöht: Wer im Stau die Rettungsgasse nutzt, um sich mit dem Motorrad durchzuschlängeln, muss seitdem mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.

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Der Vollständigkeit halber hier noch zwei weitere Neuerungen der belgischen Straßenverkehrsordnung, die Motorräder betreffen:

  • Parken auf der Straße muss parallel zur Fahrbahn erfolgen; es ist nicht mehr erlaubt, quer oder schräg zu parken.
  • Die Straßenbehörde kann das Parken von Motorrädern auf Gehwegen in einer Zone verbieten.

Die neue belgische Straßenverkehrsordnung tritt am 1. September 2026 in Kraft, sodass sich alle beteiligten Dienste und Bürger allmählich anpassen können. Während der Übergangszeit bleiben die Regeln des alten Kodex in Kraft.

Fazit

Die neue belgische Straßenverkehrsordnung bringt unter anderem Änderungen für Motorradfahrer:

  • Wir dürfen zur Stau-Durchfahrt in Belgien künftig ganz legal die Rettungsgasse nutzen.
  • Das Überholverbot gilt künftig auch für Motorräder (sie dürfen bei einem Überholverbot nicht überholt werden – zuvor durften einspurige Fahrzeuge überholt werden).
  • Parken auf der Straße muss parallel zur Fahrbahn erfolgen; es ist nicht mehr erlaubt, quer oder schräg zu parken.
  • Die Straßenbehörde kann das Parken von Motorrädern auf Gehwegen in einer Zone verbieten.

Besonders relevant ist die erlaubte Stau-Durchfahrt. Im Hinblick auf Mut und Konsequenz zu diesem Thema könnte sich die deutsche Gesetzgebung diesbezüglich etwas bei den Belgiern abschauen. Die neue belgische Straßenverkehrsordnung tritt am 1. September 2026 in Kraft.  © Motorrad-Online

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