Die Initiative gegen Tachomanipulation fordert härtere Gesetze und Strafen für Tacho-Tricksereien. Gebrauchtwagenkäufer würden nach wie vor viel zu häufig vor den Fragen stehen: Stimmt der Kilometerstand? Und wie ist eine Manipulation zu erkennen?
Der ACE Auto Club Europa und der AvD fordern gemeinsam mit dem Verein "Initiative gegen Tachomanipulation e.V." schärfere Gesetze und bessere Präventionsmaßnahmen gegen Tachomanipulationen. Laut Schätzungen wird bei jedem dritten Gebrauchtwagen am Kilometerstand gedreht, wodurch pro Fahrzeug im Schnitt ein Schaden von 3.000 Euro entsteht. In der Summe ergibt das einen wirtschaftlichen Schaden von jährlich rund sechs Milliarden Euro. Das Strafmaß für Tachomanipulation liegt dennoch nur bei einer maximal einjährigen Haftstrafe.
Forderungen der Initiative gegen Tachomanipulation
Zu den Forderungen, die auch der ACE und AvD unterstützen, gehört unter anderem ein neuer technischer Schutz durch spezielle Datenspeicher in Neuwagen, die Kriminellen den Zugriff verweigern. Genauso wichtig sei die Einführung einer zentralen Dokumentationsstelle, in der die Kilometerstände (unter anderem von Hauptuntersuchungen, Inspektionen und Reparaturen) festgehalten werden. Nach diesem Prinzip konnte bereits in Belgien (Car-Pass-System) die Tachomanipulation deutlich eingedämmt werden. Wichtig sei jedoch, dass bei diesem Vorhaben der Datenschutz der Fahrzeug- und Personendaten des Fahrzeughalters gewährleistet werde.
Anzeichen für Tacho-Trickserei
Normale Privat-Pkw werden in der Regel jährlich zwischen zehn- und zwanzigtausend Kilometer bewegt. Je nach Vorbesitzer und Nutzung des Fahrzeugs lässt sich anhand des Alters des Wagens so schon eine grobe Schätzung des Kilometerstands vornehmen. Noch wichtiger sind allerdings Abnutzungsmerkmale am Fahrzeug. Durchgesessene Sitze, abgenutzte Lederflächen (etwa am Lenkrad oder dem Schaltknauf) und abgewetzte Pedalgummis lassen bei einem niedrigen Kilometerstand ebenfalls vermuten, dass hier am Tachostand gedreht wurde.
Weitere Hinweise können alte Werkstattrechnungen, Serviceuntersuchungen und TÜV-Berichte liefern. Die hier festgehaltenen Kilometerstände können Aufschluss darüber geben, ob der aktuelle Kilometerstand tatsächlich realistisch einzuschätzen ist, oder ob ungewöhnliche Abweichungen bestehen.
Tachoservice in der Werkstatt
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, hat die Möglichkeit in einer Kfz-Werkstatt, beim TÜV oder der DEKRA einen sogenannten Tachoservice durchführen zu lassen. Dabei werden mithilfe eines Tachojustiergerätes die unterschiedlichen Fahrzeugspeicher ausgelesen. In einigen Fällen von Tachomanipulation wird nur der Kilometerstand verändert. In anderen Modulen des Fahrzeugs ist aber noch die tatsächliche Laufleistung hinterlegt.
Grundsätzlich sollten sich Gebrauchtwagenkäufer in jedem Fall die Übereinstimmung von Tachostand und Laufleistung schriftlich garantieren und im Kaufvertrag festhalten lassen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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