Immer häufiger kommt es bei Gebrauchtwagen zur Tachomanipulation, dem illegalen Zurückdrehen des eingebauten Kilometerzählers am Auto. Betrügerische Verkäufer versuchen auf diese Weise, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Wie Sie diese Trickserei erkennen, erfahren Sie hier.

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Der Lack des Kombis ist noch in gutem Zustand, die Laufleistung ist gering und der Preis erscheint mehr als fair. Der Verkäufer erklärt die geringe Laufleistung des Gebrauchtwagens mit dem Vorbesitzer: Der ältere Herr soll nur noch wenig damit gefahren sein. So weit, so gut. Doch nach einigen Tausend Kilometern zeigt das Auto ungewöhnliche Verschleißerscheinungen, das Getriebe ruckelt und in der Werkstatt rät man Ihnen zu einer neuen Zylinderkopfdichtung. Der Fall ist klar: Hier wurde wahrscheinlich vom Verkäufer am Tacho manipuliert. Laut einer Studie des TÜV Rheinland schätzen 40 Prozent der Gebrauchtwageninteressenten in Deutschland die Gefahr eines Tachobetrugs als groß oder sogar sehr groß ein. Doch wie erkennen Sie die schwarzen Schafe auf dem Gebrauchtwagenmarkt?

Nehmen Sie das Serviceheft unter die Lupe

Da sich eine Tachomanipulation nicht ohne Weiteres aufdecken lässt – im Zeitalter digitaler Anzeigen ist das Zurückstellen fast noch einfacher geworden – sollten Sie sich in erster Linie das Serviceheft zeigen lassen. TÜV-Berichte, Reparaturrechnungen und die Ölwechsel-Anhänger im Motorraum können Aufschluss darüber geben, ob der Kilometerstand realistisch ist. Denn soll der nächste Ölwechsel nach dem Aufkleber beziehungsweise Anhänger bei 170.000 Kilometer erfolgen, das Fahrzeug hat aber erst 90.000 auf der Uhr, sollten Sie aufmerksam werden. Denn kein Ölwechselintervall ist im Regelfall länger als 40.000 Kilometer.

Kontaktieren Sie den Vorbesitzer

Werfen Sie darüber hinaus einen genauen Blick auf die Inneneinrichtung: Hat das Auto eine geringe Laufleistung, aber schon stark verschlissene Sitzpolster? Ist das Lenkrad und der Schalthebel außergewöhnlich abgewetzt? Vergleichen Sie den Zustand mit anderen Autos ähnlicher Laufleistung (eventuell dem eigenen), um das Fahrzeug einschätzen zu können.

Verschaffen Sie sich außerdem Klarheit über die Historie des Gebrauchtwagens: Wenn Sie mit dem Vorbesitzer Kontakt aufnehmen (eingetragen in der Zulassungsbescheinigung Teil 2, also dem Fahrzeugbrief), können Sie etwaige Ungereimtheiten aufdecken. Denn dieser kann Ihnen nicht nur die oben genannten Papiere aushändigen, Sie sollten auch den Kilometerstand erfragen, mit denen der Wagen an den Händler verkauft wurde.

Der Kilometerstand muss in den Kaufvertrag

Angaben von Verkäufern wie "Kilometer abgelesen" oder "Kilometerstand laut Tacho" sind unverbindlich. Sie sollten daher darauf bestehen, dass die "tatsächliche Laufleistung" in den Kaufvertrag übernommen wird. Nur so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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