Wann ist die Hauptuntersuchung fällig? Muss man sich beim TÜV anmelden? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die HU wissen müssen.

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In Deutschland muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger regelmäßig durch den Technischen Überwachungsverein, kurz TÜV, geprüft werden. Doch wie oft muss man dort vorstellig werden, und woran erkennt man das? Viele Fragen existieren rund um die Hauptuntersuchung (HU). Erfahren Sie hier, auf was Sie achten sollten und wie Sie empfindliche Strafen umgehen.

Beachten Sie den Termin für die HU!

Sollten Sie sich nicht mehr sicher sein, wann Ihr Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung muss, können Sie dies im Fahrzeugschein ablesen. Sollten Sie diesen gerade nicht zur Hand haben, werfen Sie einfach einen Blick auf das hintere Kennzeichen Ihres Autos: Die mittige Zahl in der runden Prüfplakette gibt das Jahr für die nächste HU an, die senkrecht oben stehende Zahl ("auf zwölf Uhr") den Monat, in der sie fällig wird.

In Deutschland muss jeder Pkw und jedes Motorrad alle 24 Monate zum TÜV. Eine Ausnahme bilden neu zugelassene Pkw: Zur ersten Hauptuntersuchung müssen diese erst nach 36 Monaten. Auch Anhänger und Wohnanhänger müssen zur HU: Hier kommt es allerdings auf das zulässige Gesamtgewicht an, wie oft diese beim TÜV abgenommen werden müssen.

Was passiert bei Nichteinhaltung des Termins?

Sollten Sie Ihren Termin für die HU verpassen, gibt es zwar vom TÜV direkt keine Strafe. Doch der Gesetzgeber sieht ein Bußgeld vor, sollten Sie weiter mit einem nicht abgenommenen Fahrzeug im Verkehr unterwegs sein. Für eine Überziehung von zwei Monaten werden 15 Euro, für mehr als vier und bis zu acht Monaten 25 Euro fällig. Mehr als acht Monate Überziehung werden mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei Nutzfahrzeugen mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung sind die Strafen noch empfindlicher.

Sollten bei der Überprüfung erhebliche Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden, haben Sie einen Monat Zeit, diese zu beheben und dann die Nachprüfung durchführen zu lassen. Die Nichteinhaltung dieser Nachprüffrist kann ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro bestraft werden.

Achtung bei Saisonkennzeichen!

Wenn Sie ein Fahrzeug mit abgelaufener HU zulassen wollen, erhalten Sie von der Zulassungsstelle eine vorläufige Zulassung. Mit dieser kann das Fahrzeug dann zur Kfz-Prüfstelle gefahren werden. Sollten Sie ein Fahrzeug mit einer Saisonzulassung besitzen, so muss die anstehende HU im ersten Monat des Betriebszeitraums durchgeführt werden.

Vergessen Sie nicht, eventuelle Prüfzeugnisse oder Abnahmebestätigungen zur Hauptuntersuchung mitzubringen, falls Sie Ihr Fahrzeug nachträglich verändert oder Anbauteile angebracht haben.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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