Der TÜV Süd will Prüfintervalle für ältere Autos verkürzen. Geschäftsführer Jürgen Wolz spricht sich für eine jährliche Hauptuntersuchung aus. Gilt das auch für Motorräder?

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Neuwagen sind in den letzten fünf Jahren bis zu 44 Prozent teurer geworden. Da wird der Besuch im Autohaus für viele vom Shopping-Erlebnis zur Traumreise. Kein Wunder, boomt der Gebrauchtwagenmarkt. Ein gebrauchtes Auto ist für viele Fahrer die erste Wahl, wenn es um die Neuanschaffung geht. Künftig könnten jedoch die Fixkosten steigen – zumindest, wenn es nach dem TÜV Süd geht.

Ab 10 Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung

Im Interview mit auto motor und sport sprach sich TÜV Süd Geschäftsführer Jürgen Wolz für eine Verkürzung der Untersuchungsintervalle aus. "Was wir (...) befürworten, ist eine jährliche HU bei mehr als zehn Jahre alten Fahrzeugen. Bei diesen Autos ist die Mängelquote deutlich höher, insbesondere wenn sie nicht regelmäßig gewartet werden." Bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen dürfte dieser Vorstoß indes gar nicht gut ankommen. Das komplette Interview mit Jürgen Wolz finden Sie in Ausgabe 26/2024 von auto motor und sport.

Und was ist mit Motorrädern?

Jürgen Wolz nimmt in seinem Zitat die Worte "Motorrad" oder "Kraftrad" nicht in den Mund, allerdings "Fahrzeuge", worunter auch Krafträder fallen würden. Teilweise relativiert er seinen Ansatz allerdings, da er im direkten Anschluss das Ziel auf "Autos" eingrenzt. Damit könnten Krafträder vom Haken sein. Aber sicher ist das nicht, denn im Schnitt sind Motorräder im Bestand deutlich älter als Autos.
Allerdings: Es gibt heute schon Krafträder, die jährlich zur HU müssen. Laut Anlage VIII, §29 StVZO müssen – verkürzt – Mietfahrzeuge alle 12 Monate zum TÜV.

Motorräder 2021 im Schnitt 19 Jahre alt

Stand 2021 waren die 4,8 Millionen zugelassenen Krafträder auf deutschen Straßen im Schnitt fast 19 Jahre alt. Älter waren und sind wohl weiterhin die Traktoren mit 35 Jahren. Und die Tendenz der Jahre zuvor war, dass der Schnitt jährlich um 6 Monate altert.

Gesetz müsste geändert werden

Damit Jürgen Wolz mit dem erneuten Vorstoß Erfolg hätte, müssten Teile der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert werden. Im Detail die Anlage VIII des §29, in der die Intervalle festgelegt sind, in denen Fahrzeugtypen zur HU, AU oder SP (Sicherheitsprüfung) müssen. Und hier – vielleicht zum Glück – stehen die Krafträder, also alles über ab der Klasse A1 unter einem eigenen Unterpunkt. Sprich: Sollte sich bei Personenkraftwagen etwas ändern, muss das nicht zwangsläufig für Krafträder gelten.

Die meisten Fahrzeuge müssen jährlich zum TÜV

Interessante Randnotiz zur Anlage VIII des §29 StVZO, dass von den 22 erwähnten Fahrzeugklassen bereits heute 15 Klassen alle 12 Monate zur HU müssen. Darunter hauptsächlich Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und gewerblich genutzte unter 3,5 Tonnen sowie Anhänger.

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Fazit

TÜV Süd Geschäftsführer Jürgen Wolz möchte Autos, die älter als 10 Jahre sind, künftig einmal pro Jahr in die Hauptuntersuchung schicken. Im Interview mit auto motor und sport zielt Wolz klar auf Autos, wobei damit Motorräder nicht vom Haken sind. Insbesondere da deren Anteil im Bestand mit mehr als 10 Jahren höher ist als bei Autos. MOTORRAD bleibt am Thema dran.  © Motorrad-Online

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