Viele Kfz-Versicherungs-Mythen erschweren den Nutzern die Entscheidung für die passende Police. Wer eine möglichst umfassende und kostengünstige Versicherung abschließen will, um nach einem Unfall abgesichert zu sein, sollte sich die folgenden Richtigstellungen durchlesen und die verschiedenen Angebote mit seinem neuen Wissen auf Herz und Nieren prüfen.
Beim Unfall werde ich hochgestuft? Wie viele der gängigen Kfz-Versicherungs-Mythen ist auch dies so nicht ganz richtig: Es handelt sich um ein Zurückstufen, das sich auf die Schadenfreiheitsklasse bezieht. Nach einem selbst verschuldeten Unfall, nach dem die Versicherung die Reparatur übernimmt, wird der Versicherte in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung zurückgestuft, was eine Erhöhung der Beiträge zur Kfz-Versicherung mit sich bringt. Die Teilkaskoversicherung ist von dieser Regelung nicht betroffen. Wie schnell man zurückgestuft wird, ist vom Anbieter abhängig.
Nicht nach jedem selbst verschuldeten Unfall erfolgt eine Rückstufung zum nächsten Fälligkeitsdatum der Prämie: Wer entscheidet, dass er den Schaden lieber selbst übernimmt, verbleibt in seiner Schadenfreiheitsklasse. Auch gibt es Kfz-Versicherungen, die einen Rabattschutz anbieten, mit dem die Versicherten einen Unfall pro Jahr "frei" haben.
Die Kfz-Versicherungen sind alle inhaltsgleich?
Die Kfz-Versicherungs-Mythen um die Preise halten sich besonders hartnäckig: Die Basis der Versicherung ist überall gleich, man muss also nur zusehen, dass man ein Schnäppchen macht? Das könnte kaum falscher sein! Tatsächlich gibt es sogar so viele Unterschiede und optionale Bausteine, dass Interessenten sich eine Checkliste mit den wichtigsten Inhalten anlegen sollten, um nichts zu übersehen.
Es ist zu prüfen, ob der Schutzbrief enthalten ist und unter welchen Voraussetzungen die Rückstufungen vorgenommen werden. Je nach Bedarf kann man auch einen Service buchen, der sich nach dem Unfall von der Werkstattempfehlung über den Leihwagen bis hin zur Reparationsabrechnung um alles kümmert. Natürlich unterscheiden die Preise sich entsprechend stark. Auch ist es nicht wahr, dass man die günstigsten Optionen nur online findet: Eine kostenfreie Beratung durch den Fachmann und ein anschließender Vergleich kann durchaus auch Schnäppchen zutage fördern.
Kfz-Versicherungs-Mythen über die Schadenfreiheitsklasse
Es heißt immer wieder, dass man seine Schadenfreiheitsklasse beliebig auf andere Nutzer des Autos übertragen kann. Dem ist nicht so: Nutzen der Ehepartner oder die eigenen Kinder das Auto, gilt der Rabatt für sie für die Zeit, seit der sie das Auto nachweislich nutzen. Für Freunde oder Bekannte, die das Auto ab und zu nutzen, gilt das Übertragungsrecht nicht.
Leistungen und Schummelei
Eine der beängstigenden Kfz-Versicherungs-Mythen besagt, dass die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall, den man grob fahrlässig verursacht hat, die Leistung kürzen kann. Dem ist nicht so – es ist die Kaskoversicherung, die sich diese Möglichkeit vorbehält, die Haftpflichtversicherung hingegen zahlt voll.
Es wird gemunkelt, dass man nicht unbedingt die genaue Kilometerzahl oder alle Nutzer des Fahrzeugs angeben muss, wenn man eine Kfz-Versicherung abschließen möchte. Von derartigen Schummeleien ist dringend abzuraten! Spätestens nach einem Unfall kommt häufig die Wahrheit ans Licht, und stellt die Versicherung fest, dass sie betrogen wurde, reagiert sie mit Vertragsstrafen oder mit einer Erhöhung der Selbstbeteiligung für den Versicherten. Entsprechend lohnt es sich auch bei Änderungen im laufenden Vertrag, der Versicherung Bescheid zu geben. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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