Carsharing ist vor allem in Großstädten beliebt. Wer ein Auto braucht, aber kein eigene hat, mietet sich per App schnell ein Fahrzeug von Anbietern wie Car2Go, DriveNow und Co. Doch was, wenn man ein Knöllchen kassiert oder am Mietwagen einen Schaden verursacht?

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Für viele Menschen, die kein eigenes Auto besitzen, ist Carsharing die perfekte Möglichkeit, um sich für bestimmte Gelegenheiten einen fahrbaren Untersatz zu mieten. Gebucht wird ganz einfach per App, bezahlt ebenso - alles schneller und unkomplizierter als bei herkömmlichen Mietwagen von entsprechenden Anbietern. Doch es gibt auch eine Schattenseite, die im schlimmsten Fall mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist. Wer beispielsweise ein Knöllchen kassiert, kommt nicht ungestraft davon. Richtig teuer kann es aber werden, wenn man am Carsharing-Fahrzeug einen Schaden verursacht.

Strafzettel beim Carsharing

Ein Carsharing-Auto ist kein Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr. Tempo-Limits und Parkverbote gelten hier genauso wie für jeden anderen Autofahrer auch. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird zur Kasse gebeten. Denn die Carsharing-Anbieter können anhand der Fahrdaten jederzeit ermitteln, wer zum Zeitpunkt des Verkehrsdeliktes hinterm Steuer saß. Und genau derjenige wird von den Firmen im Anschluss auch zur Rechenschaft gezogen. Der Haken an der Sache: Zu den jeweiligen Bußgeldern kommt auch noch eine Bearbeitungsgebühr des Carsharing-Unternehmens hinzu. Diese beträgt je nach Anbieter zwischen 5 und 20 Euro. Damit kann ein Knöllchen für Falschparken schnell zum teuren Vergnügen werden.

Wer geblitzt wurde, kann hingegen mit etwas Glück die zusätzliche Servicepauschale umgehen - jedenfalls dann, wenn man mitbekommen hat, dass man geblitzt wurde. In solchen Fällen kann ein Anruf bei der Bußgeldstelle weiterhelfen. Im besten Fall schicken die Mitarbeiter den Bußgeldbescheid direkt an den Fahrer und nicht an den Mietwagen-Anbieter.

Schäden beim Carsharing

Wohl kaum jemand liest sich die AGB beim Carsharing durch. Man steigt ein, fährt los, parkt das Auto und verschwindet wieder. Je nach Anbieter sind die Nutzer aber sogar dazu verpflichtet, das Auto vor dem Einsteigen und Losfahren, auf eventuelle Schäden zu untersuchen. Im Infotainment-Menü der Fahrzeuge lassen sich teilweise bereits gemeldete Schäden schon im Vorfeld einsehen. Kommen eine Beule oder ein Kratzer hinzu, ist der Mieter verpflichtet, diesen noch vor dem Fahrtantritt dem Vermieter zu melden. Passiert das nicht, kann der Schaden später aufs eigene Konto gehen. Allerdings stehen die Anbieter hier in der Beweispflicht. Das heißt: Sie müssen nachweisen, dass der Fahrer tatsächlich den Schaden verursacht hat, was in vielen Fällen schwierig werden dürfte. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, investiert allerdings die wenigen Minuten, die es benötigt, den Wagen von außen und innen auf Schäden zu überprüfen.

Ist einwandfrei nachgewiesen, dass der aktuelle Mieter des Wagens für den Schaden verantwortlich ist, stehen empfindliche Selbstbeteiligungen im Raum. Je nach Anbieter können Kunden für Schäden am Mietwagen mit Kosten von 350 bis 1.500 Euro belangt werden. Genaue Infos hierzu finden Nutzer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmen. Je nach Mietpreis und Anbieter sind Haftpflicht-, Teilkasko und gegebenenfalls sogar eine Vollkaskoversicherung im Angebot enthalten. Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sind hingegen durch die Versicherungen der Carsharing-Unternehmen selbst abgedeckt.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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