Auch in den letzten deutschen Bundesländern beginnen diese Woche die Schulferien und damit auch die Urlaubszeit. Wer mit dem Auto in ein anderes Land fährt, der sollte allerdings einige Regeln beachten.

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Wer hat beim Kreisverkehr eigentlich Vorfahrt? Muss ich neben der Warnweste auch einen Alkoholtest mitführen? All die Fragen sollten Sie sich stellen, bevor Sie mit dem Auto in den Urlaub in ein anderes Land fahren. Wir zeigen Ihnen kurz und knapp, worauf Sie achten müssen.

Verkehrstipps für Österreich

Das Fahren auf der Autobahn in Österreich erfordert eine Vignette. (Teaserbild: Getty Images/iStock) © BR

Österreich

In dem deutschen Nachbarland darf man innerorts 50 km/h fahren, außerhalb des Ortes 100 und auf der Autobahn 130. Wer letztere allerdings nutzen möchte, braucht dafür eine Vignette. Diese sollte vorschriftsmäßig angebracht werden, anderenfalls droht ein Bußgeld.

Wer in Österreich einen Unfall ohne Personenschaden hat, sollte abwägen, ob er die Polizei ruft. Lässt man den Sachschaden doch von den Beamten aufnehmen, kostet das etwa 36 Euro.

Wer in Österreich in einen Kreisverkehr einfährt, der hat für gewöhnlich Vorfahrt. Auch auf die verschiedenen Parkzonen sollte man achten, denn diese sehen anders aus, als in Deutschland.

Verkehrstipps für Spanien

Wer mit dem Auto nach Spanien reist, der sollte einige Besonderheiten im Straßenverkehr beachten. (Teaserbild: Getty Images/iStock) © BR

Spanien

In Spanien geht es etwas langsamer zu, als in Österreich: Innerorts darf man hier mit 50 km/h fahren, außerhalb des Ortes nur mit 90 km/h und auf der Autobahn mit 120. Wer hier in einen Kreisverkehr fährt, sollte sich bewusst sein, dass derjenige, der bereits im Kreisverkehr ist, Vorfahrt hat.

Gelbe Linien heißen in Spanien, dass absolutes Parkverbot herrscht, in blau markierten Zonen darf man gegen Gebühr parken. Grüne Zonen sind für Anwohner und in weiß markierten Bereichen parkt man umsonst.

Wer in Spanien mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss vergleichsweise viel zahlen: etwa 200 Euro.

Verkehrstipps für Frankreich

In Frankreich sollte man beispielsweise einen Alkoholtest im Auto mitführen. (Teaserbild: Getty Images/iStock) © BR

Frankreich

In Frankreich sollten Sie innerorts nicht schneller als 50 km/h fahren, außerorts 80 und auf der Autobahn dürfen Sie bis 130 km/h beschleunigen.

Wer den Urlaub nach Frankreich plant, sollte neben der Warnweste auch einen Alkoholtest mitführen. Dieser ist zwar verpflichtend, es wird aber nicht geahndet, wenn man keinen dabei hat.

Hier hat – im Gegensatz zu Spanien – derjenige Vorfahrt, der in einen Kreisverkehr einfährt. Diese Regelung kann aber durchaus von einem Schild aufgehoben werden, daher sollten Sie zu jeder Zeit aufmerksam sein.

An Bergstraßen haben in Frankreich für gewöhnlich die Fahrzeuge Vorfahrt, die bergauf fahren.

Verkehrstipps für Italien

In Italien gelten einige andere Regeln als in Deutschland. Vor einer Reise mit dem Auto sollte man sich darüber informieren. (Teaserbild: Getty Images/iStock) © BR

Italien

In Italien muss Licht außerorts und auf Autobahnen auch tagsüber eingeschaltet sein. Wer das missachtet, dem droht ein Bußgeld von etwa 40 Euro.

Eine Besonderheit Italiens ist, dass man auf der Autobahn nicht privat abschleppen darf. Auch bestimmte Winterreifen, abhängig vom Geschwindigkeitsindex, dürfen im Sommer nicht verwendet werden.

Wer in Italien im Auto raucht und gleichzeitig eine Schwangere oder Kinder unter 18 Jahren im Auto befördert, dem drohen hohe Geldstrafen. Bis zu 5.000 Euro kann dieses Vergehen kosten.

Verkehrstipps für Kroatien

Wer mit dem Auto nach Kroatien fährt, sollte unbedingt Ersatzlampen mitführen. (Teaserbild: Getty Images/iStock) © BR

Kroatien

Auch hier gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h im Ort, 90 außerorts und 130 auf der Autobahn. In der Winterzeit ist das Licht am Auto auch tagsüber Pflicht, im Sommer gilt das nur für Motorräder.

Im Gegensatz zu Österreich sollte in Kroatien bei einem Unfall immer die Polizei gerufen werden, um bei einem Unfall den Sachschaden aufzunehmen.

Wer eine Reise nach Kroatien plant, der muss außerdem ein Set Ersatzlampen mitführen. Das gilt nicht für Fahrzeuge mit Xenon, LED oder Neon-Scheinwerfern.

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Verwendete Quellen:

  • Ihr Europa: Autofahren im Ausland
  • ADAC: Verkehrsvorschriften im Ausland
  • Bußgeldkatalog 2019: Verkehrsregeln in Frankreich
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