Frankfurt/Main - Nur weil man ein SUV fährt, darf man nach einem Verkehrsverstoß keine höhere als die Regelstrafe bekommen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 3 Ss-OWi 1048/22), auf das das Gericht hinweist.
In dem Fall fuhr ein Mann mit einem SUV über eine rote Ampel. Die Sache landete vor dem Amtsgericht. Dieses erhöhte in seiner Entscheidung die neben dem Fahrverbot vorgesehene Regelgeldbuße von 200 auf 350 Euro. Neben der Vorbelastung des Angeklagten verwies es auf eine "größere abstrakte Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug".
Bauartbedingt sei bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöht. Dagegen ging der Mann vor.
Gleiche Strafe, andere Begründung
Das Oberlandesgericht indes wies seine Rechtsbeschwerde zurück und bestätigte im Ergebnis die Strafe - aber mit einem Unterschied bei der Begründung. Für einen erhöhten Regelsatz ist notwendig, dass der Einzelfall deutlich vom Normalfall abweicht. Die von der Regel abweichende Geldbuße ist demnach allein wegen der Vorbelastung aufgrund eines bereits begangenen Rotlichtverstoßes gerechtfertigt.
Der pauschale Hinweis, dass beim Rotlichtverstoß ein SUV gefahren wurde, reicht dafür nicht aus. Die Gruppe der SUV sei zu unterschiedlich.
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