Auf unseren Straßen werden täglich tausendfach Verkehrsregeln absichtlich missachtet. Hinzu kommen verschiedene Irrtümer, die immer wieder zu brenzligen Situationen führen. Die folgenden Verstöße, Unklarheiten und Missverständnisse sind im öffentlichen Verkehrsraum besonders oft zu beobachten – dabei drohen teils empfindliche Strafen.

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Kaum ein Autofahrer würde sich selbst als rücksichtslosen Verkehrsrowdy bezeichnen. Die ein oder andere Verkehrsregel hat aber fast jeder schon einmal ignoriert, sei es, weil der Verstoß als Kavaliersdelikt abgetan wird, oder schlicht aus Unwissenheit. Doch was sind eigentlich die häufigsten Verstöße und Unklarheiten und welche Konsequenzen drohen, wenn man ertappt wird?

Stoppschild überfahren

Ein alltägliches Bild auf unseren Straßen: Das Stoppschild wird von vielen Autofahrern eher als Vorschlag, denn als bindend wahrgenommen. Ist die Sicht gut und kaum Verkehr, besteht schließlich kein Grund unnötig bis zum Stillstand abzubremsen – mag so mancher denken. Fakt ist aber: Stopp heißt Stopp! Dem Verkehrszeichen und den zugrunde liegenden Sicherheitsüberlegungen ist auch dann nicht genüge getan, wenn man lediglich kurz auf Schrittgeschwindigkeit abbremst. Wird man hier erwischt, sind mindestens zehn Euro fällig.

Gefährdung durch Blinkmuffel

Jeder regt sich darüber auf, aber kaum jemand kann sich selbst vollkommen davon freisprechen. Insbesondere bei wenig Verkehr gönnt so mancher Autofahrer seinem Blinker gerne mal eine Auszeit. Leider zieht das aber auch ein erhöhtes Unfallrisiko nach sich. Sowohl beim Abbiegen als auch beim Spurwechsel sind andere Verkehrsteilnehmer auf das Signal angewiesen. Missachtet man die Verkehrsregel zur Anzeige der Fahrtrichtungsänderung, kostet das zehn Euro. Kommt es hierdurch zu einem Unfall, muss man noch tiefer in die Tasche greifen.

Noch schnell bei Dunkelgelb über die Ampel

Wer meint, weil Ampeln ohnehin so geschaltet sind, dass immer noch ein gewisser "Spielraum" besteht, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch seinen Führerschein – zumindest zeitweise. Fährt man innerhalb der ersten Sekunde über eine rote Ampel, schlägt das mit 90 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister zu Buche. Kritischer wird es, wenn hierdurch eine Gefährdung anderer entsteht oder der Verstoß außerhalb des Einsekundenfensters begangen wird. Dann nämlich kann man mindestens 200 Euro lockermachen und sein Auto einen Monat lang stehen lassen.

Defekte Beleuchtung umgehend reparieren

Ein Scheinwerfer ist defekt, für die Reparatur fehlt aber gerade die Zeit oder das Know-how? Und überhaupt: Eilt ja nicht. Falsch! Die entsprechende Verkehrsregel ist eindeutig. Die Beleuchtung des Autos muss zu jeder Zeit ordnungsgemäß funktionieren, auch am Tage. Tut sie das nicht, drohen bis zu 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt.

Voreiliger Einsatz der Nebelschlussleuchte

Unwissenheit und übertriebene Vorsicht können hier wohl als Hauptursachen gelten. Die Nebelschlussleuchte sollte aber nur in einem Fall eingesetzt werden: bei Nebel, und dann auch nur, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Wichtig ist zudem, in einem solchen Fall die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht zu überschreiten. Hält man sich nicht an diese Regelungen und wird erwischt, muss man 20 Euro berappen.

Unnötiges Hupkonzert

Das Warten an einer roten Ampel kann nerven. Umso ärgerlicher, wenn der Vorausfahrende beim Wechsel des Lichtzeichens auf grün nicht sofort losfährt. Kurz hupen mag dann noch in Ordnung sein, von einem spontanen Gefühlsausbruch in Form einer Huporgie sollte man jedoch Abstand nehmen, nicht zuletzt um andere nicht zu belästigen. Besteht man darauf, den Vordermann mit zu viel Nachdruck auf die grüne Ampel aufmerksam zu machen, droht eine Strafe von zehn Euro.

Verkehrsregeln auf dem Supermarktparkplatz

Entgegen der gefühlt fast schon einhelligen Meinung gilt auf privaten Flächen, die öffentlich zugänglich sind sowie Parkplätzen, etwa von Supermärkten oder Einkaufszentren, nicht die Straßenverkehrsordnung. Sogar eine entsprechende Beschilderung durch den Betreiber der Parkflächen tut dem keinen Abbruch. Für Autofahrer heißt es daher: Gegenseitige Rücksichtnahme und sich notfalls untereinander verständigen, statt auf seinem vermeintlichen Recht zu bestehen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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