Beim Parken drohen oft ungeahnte Fallen: Um kein Bußgeld zu kassieren oder gar den Abschleppdienst auf den Plan zu rufen, sollten Sie beim Abstellen Ihres Autos die folgenden Regeln beachten.

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Zum Glück schnell eine freie Lücke gefunden, das Auto abgestellt und auf ins Shopping-Vergnügen: Viele Autofahrer stellen ihr Auto dort ab, wo es überhaupt nicht erlaubt ist. Bemerkt wird das Fehlverhalten oft erst, wenn bereits einer der unbeliebten Zettel unter dem Scheibenwischer klemmt oder das Auto schon abgeschleppt wurde. Damit Sie nicht auch in eine der vielen Fallen beim Parken tappen, sollten Sie diese Regeln beherzigen.

Halten in zweiter Reihe ist verboten

Grundsätzlich nicht erlaubt ist das Halten in zweiter Reihe. Selbst zum Be- und Entladen sind maximal drei Minuten vom Gesetzgeber geduldet, dann muss das Fahrzeug weggefahren werden. Wenn Sie auf diese Weise dennoch schnell Ihre Einkäufe erledigen wollen, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Einzig Taxen ist es gestattet, Fahrgäste in zweiter Reihe Ein- und Aussteigen zu lassen.

Mit empfindlichen Strafen belegt ist auch das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen und in Feuerwehrzufahrten: Jeweils 35 Euro sind hier fällig, das Auto kann darüber hinaus kostenpflichtig entfernt werden.

Niemals entgegen der Fahrtrichtung parken

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Fahrzeuge ausschließlich am rechten Fahrbahnrand, also in Fahrtrichtung geparkt werden dürfen. Sollten Sie also eine Parklücke auf der anderen Straßenseite erspähen, müssen Sie zuerst umkehren, um dort parken zu dürfen. Wie bei jeder Regel gibt es natürlich auch Ausnahmen: In Einbahnstraßen gilt diese etwa nicht. Ebenfalls erlaubt ist es am linken Fahrbahnrand zu parken, wenn rechts Straßenbahnschienen verlaufen.

Vorsichtig sollten Sie auch bei abgesenkten Bordsteinen sein: Denn generell darf hier nicht geparkt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass diese Regelung sogar für den Bereich der eigenen Grundstückseinfahrt gilt, denn die niedrigen Bordsteinkanten sind für Rollstuhlfahrer gedacht.

Höchstparkdauer beachten

Bei Parkmöglichkeiten, die die Benutzung einer Parkscheibe einfordern, gilt: Sie müssen die manuelle Parkscheibe grundsätzlich zur vollen oder zur halben Stunde einstellen, ansonsten drohen Verwarnungsgelder zwischen 10 und 30 Euro. Bei defekten Parkuhren oder -automaten dürfen Sie Ihr Auto höchstens bis zur ausgeschilderten Maximalparkdauer stehen lassen. Um das zu dokumentieren, müssen Sie in diesem Fall eine Parkscheibe verwenden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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