Reißverschlussverfahren ist eigentlich ganz einfach: Links, rechts, links, rechts und schon ist man an der Stelle vorbei. Wer in die andere Spur einfädeln will, sollte im Zweifel allerdings lieber zurückstecken.
Wer vor Engstellen die Spur wechselt, darf das nur besonders vorsichtig machen und dabei niemanden gefährden - das gilt auch beim Reißverschlussverfahren. Ansonsten ist der Spurwechsler bei Unfällen in der Regel allein verantwortlich. Das bestätigt eine Entscheidung des Landgerichts Essen, über die der ADAC berichtet. (Az.: 13 S 41/24)
Lesen Sie auch: Das sollten Sie bei Verkehrskontrollen niemals sagen
Der Fall: Spurwechsel endet mit Zusammenstoß
In diesem Fall ging es um einen Mann, der mit seinem Auto von der linken auf die rechte Fahrspur wechselte, damit er im Bereich einer Engstelle weiterfahren konnte. Dabei stieß er mit einem Wohnmobil zusammen, das bereits auf der rechten Spur unterwegs war.
Der Spurwechsler verklagte den Wohnmobilfahrer. Er argumentierte, der Mann mit dem Wohnmobil hätte das Reißverschlussverfahren missachtet und sei zu schnell unterwegs gewesen. Die Sache endete vor Gericht.
Lesen Sie auch
Spurwechsler müssen sicherstellen, dass niemand gefährdet wird
Ohne Erfolg. Am Ende sah das Landgericht die Schuld allein beim Spurwechsler. Denn wer den Fahrstreifen wechselt, muss sicherstellen, dass er andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht gefährdet.
Das gilt den Angaben zufolge auch in Engstellen und selbst beim Reißverschlussverfahren. Den Anscheinsbeweis, dass der Kläger dagegen verstoßen hat, konnte dieser nicht erschüttern.
Was bedeutet "Anscheinsbeweis"?
- In einer konkreten Situation besteht eine Vermutung - zum Beispiel, dass ein Unfall durch mangelnde Sorgfalt beim Abbiegen verursacht wurde. Bewiesen werden kann die Vermutung im konkreten Fall nicht, beruht aber auf allgemeiner Lebenserfahrung: Es ist ein typischer Geschehensablauf, der schon häufig vorgekommen ist. Hier wird also ein Rückschluss aus anderen Fällen auf den neuen Fall übertragen.
(dpa/bearbeitet von fs)