Besonders beim Weihnachtsshopping in den Abendstunden oder am Wochenende herrscht in vielen Innenstädten absolute Parkplatznot. Gerne als Parkplatz genutzt werden dann auch Halteverbotszonen mit dem Zusatz "Werktags". Dabei vergessen viele Autofahrer, dass auch der Samstag ein Werktag ist.

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Kurz vor Weihnachten herrscht in vielen Innenstädten ein regelrechter Kampf um die Parkplätze. Nicht selten wird dabei auf höchst unkonventionelle Methoden zurückgegriffen und kreuz und quer geparkt. Wer weder Knöllchen noch die Kosten für einen Abschlepper tragen möchte, sollte sich trotz großer Parkplatznot an die Verkehrsregeln halten. Besonders in Zonen mit absolutem Halteverbot kennen viele Gesetzeshüter kein Pardon.

Halteverbot mit zeitlicher Einschränkung

Viele Halteverbotszonen oder Ladezonen sind auf bestimmte Zeiträume begrenzt. Zusatzschilder mit zeitlichen Begrenzungen sollten daher keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Häufig besitzen genau diese Halteverbotsschilder auch den Zusatz "Werktags".

Hier tappen allerdings viele Autofahrer in die Falle. Als Werktag werden nicht nur die Tage von Montag bis Freitag bezeichnet, sondern auch der Samstag. Wer also aus Unwissenheit oder Unaufmerksamkeit an einem Samstag in einer solchen Zone parkt, riskiert nicht nur einen Strafzettel, sondern im schlimmsten Fall auch ein Abschleppen des Fahrzeugs. Laut des Bundesgerichtshofs sind davon lediglich gesetzliche Feiertage und Sonntage ausgeschlossen - diese gelten nicht als Werktag.

Wer also im Einkaufsstress und in Hektik die Zusätze an den Verkehrsschildern übersieht, für den könnte die Shoppingtour deutlich teuer werden als geplant.

Tempolimits mit Zusatz-Verkehrsschildern

Vor allem auf Straßen vor Schulen oder öffentlichen Gebäuden, aber auch auf Umgehungsstraßen, gibt es ebenfalls zeitliche Einschränkungen in Bezug auf Tempolimits. Beispielsweise gilt vor vielen Schulen anstelle der üblichen Tempo-50-Regelung werktags in bestimmten Zeiträumen Tempo 30. Wer sich hier nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hält, kann genauso in die Bußgeld-Falle tappen. Kontrollen finden hier vor allem zum Schutz der Schüler regelmäßig statt.

Um böse Parküberraschungen zu vermeiden, achten Sie daher unbedingt auf die Verkehrsschilder und ihre Zusatzschilder. Die StVO kennt hier auch an Samstagen keine Gnade. Wer dem Parkchaos beim Weihnachtsshopping aus dem Weg gehen möchte, setzt am besten von Beginn an auf die öffentlichen Verkehrsmittel.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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