Das neue Zuger Waldgesetz verändert die Spielregeln für Mountainbiker fundamental – und sorgt für Zündstoff. Die Vorstellung, nur noch auf ausgewählten Strecken fahren zu dürfen, treibt die MTB-Community auf die Barrikaden. Ein Referendum sollte das verhindern, doch die Stimmbevölkerung hat entschieden: Mit überwältigender Mehrheit wurde das Gesetz angenommen. Wie es jetzt weitergeht, erfährst du hier!

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Das neue Zuger Waldgesetz sorgt für erhebliche Einschränkungen im Mountainbikesport – und löste zuletzt heftige Diskussionen aus. Der Kern der Auseinandersetzung: Mountainbiker sollen künftig nur noch auf jenen Wegen fahren dürfen, die im kantonalen Richtplan als Mountainbike-Routen ausgewiesen sind.

Diese Unsicherheit brachte die Interessengemeinschaft Mountainbike Zug (IG MTB Zug) und lokale Vereine dazu, das Referendum gegen das Gesetz zu ergreifen. Für die Mountainbike-Community steht viel auf dem Spiel. Neben der Einschränkung des Trailnetzwerks sehen sie auch die Entwicklung des Mountainbikesports in Zug gefährdet. Nun wurde abgestimmt!

Deutliche Zustimmung zur Gesetzesrevision

Wie die SAZ-Bike berichtet, hat am Sonntag, den 24. November, die Stimmbevölkerung des Kantons Zug mit einer deutlichen Mehrheit für die Teilrevision des Waldgesetzes gestimmt. Mit 72,8 Prozent Ja-Stimmen (28.397 Stimmen) und 27,2 Prozent Nein-Stimmen (10.633 Stimmen) wurde das von der Interessengemeinschaft (IG) Mountainbike initiierte Referendum klar abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,2 Prozent.

Strenge Regeln für das Mountainbiken

Das neue Gesetz erlaubt das Radfahren im Wald künftig nur noch auf Waldstraßen und den im Richtplan ausgewiesenen Mountainbike-Routen. Damit werden Fahrten auf schmalen Waldwegen bzw. Trails weitgehend untersagt. Die IG Mountainbike und lokale Radsportvereine hatten versucht, mit einem Referendum gegen diese Einschränkungen zu mobilisieren, stießen jedoch auf wenig Unterstützung.

Argumente für den Waldschutz überzeugen Mehrheit

Befürworter der Revision, darunter Regierungsrat Andreas Hostettler und der Verband der Waldeigentümer "Wald Zug", begrüßen, laut SRF, die neuen Regelungen. Sie betonen, dass das Gesetz den Wald als Lebensraum für Pflanzen und Tiere schützen soll, während er weiterhin als Erholungsraum für Menschen genutzt werden kann. "Das Ergebnis zeigt, dass viele mit dem Gesetz zufrieden sind", so Seppi Roth, Präsident von Wald Zug.

Mountainbike-Community zeigt sich enttäuscht

Die IG Mountainbike allerdings, äußerte große Enttäuschung über das Ergebnis. Vor allem die fehlende Berücksichtigung attraktiver und vielseitiger Routen im Richtplan war ein zentraler Kritikpunkt. Zwar können Mountainbiker weiterhin auf Waldstraßen fahren, jedoch sind Singletrails, die bislang eine wichtige Rolle für die Bike-Community spielten, nur noch eingeschränkt nutzbar. Besonders bemängelt wurden das Fehlen kurzer und einfacher Strecken, die für Nachwuchstrainings geeignet wären.

Manuel Sigrist, Präsident der IG Mountainbike, betonte, dass trotz der Niederlage die Arbeit weitergehe: "Für uns heisst das jetzt, dass wir im Kantonsrat lobbyieren müssen, damit wir ein möglichst attraktives Routennetz in den Richtplan bekommen." Die genaue Gestaltung des Richtplans bleibt vorerst unklar.

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Fazit

Die Abstimmung im Kanton Zug markiert eine Zäsur für Mountainbiker. Während die Mehrheit der Bevölkerung den Waldschutz über die Interessen der Biker stellt, bleibt abzuwarten, ob die Community in den kommenden Verhandlungen ihre Anliegen doch noch durchsetzen kann. Klar ist: Das Mountainbiken wird im Kanton Zug künftig mit erheblichen Einschränkungen verbunden sein.  © Bike-X

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