Das Bundeswaldgesetz soll reformiert werden. Ein durchgesickerter Entwurf sorgt für Aufruhr in der Mountainbike-Szene. Das Betretungsrecht könnte massiv eingeschränkt werden und ein "Komoot-Paragraf" neue Wege verhindern – doch jetzt tut sich was in der Sache. Die Neuigkeiten im Überblick.
Mountainbiker dürfen aufatmen: das Waldgesetz, das Anfang des Jahres für Furore sorgte, ist in seiner alten Form Geschichte. Hier der Überblick:
Kurz & knapp: Der neue Waldgesetz-Entwurf
- Mountainbiken in deutschen Wäldern bleibt erlaubt, laut neuem Entwurf des Bundeswaldgesetzes (BWaldG).
- Ein früherer Entwurf drohte mit Einschränkungen, gegen die sich die DIMB erfolgreich wehrte.
- Wichtig hierbei: Radfahren auf allen Waldwegen bleibt erlaubt, ohne zusätzliche Einschränkungen.
- Tracken von Routen wird nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gelten; die Gleichrangigkeit von Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung wird betont.
- Eine Vereinheitlichung der Länderregelungen fehlt weiterhin; die DIMB bleibt aktiv.
Neuer, entschärfter Entwurf
Heiko Mittelstädt, Fachreferent der DIMB ("Deutsche Initiative Mountainbike") teilte Ende August 2024 auf der DIMB-Webseite freudig mit, dass im neuen Entwurf des Bundeswaldgesetzes § 14 unverändert bleibt, was bedeutet, dass Radfahren auf allen Waldwegen weiterhin erlaubt ist. Die ursprünglich geplanten Einschränkungen, die definiert hätten, welche Wege zum Radfahren geeignet sind, wurden gestrichen. Auch die Möglichkeit der Länder, Radfahren pauschal auf bestimmte Wege zu beschränken, wurde entfernt.
Auch der "Komoot-Paragraf" fällt
Ein weiterer Erfolg ist, dass das Tracken von Routen künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit angesehen wird. Die DIMB begrüßt in der Pressemitteilung die Betonung der Gleichrangigkeit von Forstwirtschaft, Naturschutz und Erholung im Wald. Allerdings erwartet die DIMB noch mögliche Diskussionen bei der endgültigen Gesetzesbegründung und bleibt daher weiterhin aktiv.
Rückblick zur Originalmeldung vom Januar 2024
Aktuell wird in Berlin das Bundeswaldgesetz neu verhandelt. Die bisher geltenden Regeln für die Waldnutzung stammen von 1975. Seitdem hat der Stress, dem Wälder ausgesetzt sind, aber zugenommen: durch Klima, Extremwetter, Schädlinge aber auch durch mehr menschliche Besucher und vielfältigere Sportaktivitäten.
Nun soll ein neues Gesetz den Wald stärker schützen. So weit, so gut. Massive Kritik am Entwurf kommt nun aber aus allen Richtungen: Forstwirtschaft, Grundeigentümer und jetzt auch Reiter, Radfahrer und Spaziergänger schlagen Alarm. Burkhard Stork, Geschäftsführer des Zweirad Industrieverbandes, sprach sogar vom "Ende des Radfahrens im Wald, wie wir es kennen, wenn der aktuelle Entwurf von Landwirtschaftsminister Özdemir nicht an entscheidenden Punkten verändert wird."
Betretungsrecht im Wald soll eingeschränkt werden
Durchgesickert ist vor Kurzem ein Entwurfspapier für das neue Waldgesetz. Für Diskussionen bei Fahrradfahren sorgen vor allem die Paragrafen 29 und 33.
Im Entwurf unter Paragraf 29 heißt es etwa:
Übersetzt: Das Fahren auf manchen Trails im Wald könnte künftig illegal sein. "Das Betretungsrecht wird massiv eingeschränkt", sagt Nico Gareis vom DAV gegenüber dem Münchener Merkur. "Der Entwurf geht stark in Richtung des Waldgesetzes, das in Österreich gilt. Dort ist Mountainbiken im Wald prinzipiell verboten – also nur auf explizit ausgewiesenen Strecken erlaubt." Laut Gareis lese sich der Entwurf so, als wäre eine Nutzung des Waldes erst mal verboten und Erholungssuchende dürften nur auf einzelnen, eigens dafür ausgewiesenen Arealen unterwegs sein.
Das besorgt auch Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike e.V. (DIMB): "Das öffnet willkürlichen Betretungs- und Befahrungsverboten Tor und Tür. Ein Grundbesitzer müsste nicht mal mehr Gründe, wie Naturschutz, zu starkes Nutzeraufkommen oder auch Gefahrenstellen, anführen." Erholungssuchende ließen sich nicht aussperren, so Mittelstädt. "Wir brauchen keine Verbote, wir brauchen ein Miteinander. Das neue Gesetz muss alle Nutzer gleichermaßen abholen." Die DIMB will schnellstmöglich eine Strategie erarbeiten, um die Interessen aller Mountainbiker zu vertreten.
"Komoot-Paragraf" soll die Ausweisung neuer Wege regeln
In der Mountainbike-Community diskutiert wird auch der Paragraf 33 zur Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald. In den Medien und Sozialen Netzwerken hat er schon den Beinamen "Komoot-Paragraf" erhalten. In ihm heißt es:
Das bedeutet, jeder, der auf Komoot, Strava oder Outdoor-Active ohne Absprache neue Trails im Internet veröffentlicht, würde sich theoretisch strafbar machen. Hintergrund dieser angestrebten Regelung: Die Stressbelastung für Wald und Wildtiere soll reduziert werden, indem sich die Waldnutzung auf bereits etablierte Wege beschränkt.
Fraglich ist aber, wie eine solche Regelung in der Realität umgesetzt werden könnte, wer und wie die Plattformen mit Millionen Usern überprüft werden sollen.
Reform des Waldgesetzes sei grundsätzlich richtig
Dass eine Reform des Waldgesetztes grundsätzlich sinnvoll sei, bezweifeln die Mountainbikeverbände jedoch nicht. "Vor 50 Jahren war der Wald nicht so intensiv genutzt und es gab keine Online-Dienste, die immer neue Trails und Wanderwege ausgewiesen haben", sagt Gareis vom DIMB. "Wir begrüßen also eine Novellierung und auch eine Lenkung im digitalen Bereich – aber nur, wenn die auch verständlich ist."
Fazit
Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzestext am Ende aussehen wird – das jetzt diskutierte Papier ist ausdrücklich nicht der finale Entwurf. Der offizielle Entwurf für das neue Bundeswaldgesetz ist für das Frühjahr 2024 angekündigt. Verabschiedet werden soll es Anfang 2025. © Bike-X
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