Besonders bei sportlichen Großereignissen ist er nach wie vor beliebt: der Autokorso. Doch ist die kollektive Autoparty mit wildem Gehupe überhaupt erlaubt? Das müssen Sie wissen.

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Aufstieg, Sieg, Titelgewinn: Wenn das sportliche Event ein voller Erfolg war, rollen im Anschluss meist auch die Autokorsos. Doch ist das euphorische Hin- und Herfahren im Pulk überhaupt erlaubt? Streng genommen: nein. Denn laut Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung müsste jeder einzelne Autokorso als Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet werden, da es sonst als unnötiges "Umherfahren" innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gewertet würde. Konsequenz: ein Bußgeld von bis zu 20 Euro.

Jeder haftet für sich selbst

In der Realität sieht das meist natürlich etwas anders aus. Laut ADAC zeige sich die Polizei in der Regel entgegenkommend und drücke bei den Jubelnden ein Auge zu. Dennoch sollten Sie als Teilnehmer eines Autokorsos auf die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung achten: Verstöße wie das Überfahren von roten Ampeln oder eine zu hohe Geschwindigkeit werden von der Polizei genauso geahndet, wie sonst auch. Sollten sich viele Anwohner gestört fühlen, können die Beamten den Korso auch auflösen – notfalls mithilfe einer Geldstrafe.

Wenn Sie einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursachen, beispielsweise durch sich lösende Fahnen, greift im Normalfall die Haftpflichtversicherung. Wenn an Ihrem Auto ein Schaden entsteht und der Verursacher nicht zu ermitteln ist, müssen Sie allerdings selbst für die Reparatur aufkommen.

Vorsicht bei Überbelegung

Generell ist es verboten, größere Flaggen an Stangen während der Fahrt aus dem Fenster zu halten. Mit einem Bußgeld bewehrt ist außerdem das Herauslehnen aus dem Fahrzeug. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob Sie sich aus dem Schiebedach oder dem Seitenfenster herausbeugen, das Verwarnungsgeld in einem solchen Fall beträgt 35 Euro. Richtig saftig kann die Strafe bei einer Überbelegung des Fahrzeugs werden – also sich zu viele Personen im Auto befinden: 80 Euro sind hier fällig. Zusätzlich drohen Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Als Fahrer in einem Autokorso gilt wie sonst auch: Alkohol ist tabu. In einem Autokorso ist die Gefahr groß, dass bei einem Unfall gleich mehrere Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Gerade wenn Beifahrer und andere Insassen euphorisch sind und möglicherweise bereits Alkohol getrunken haben, sollte der Fahrer sich hundertprozentig auf seine Reaktionen verlassen können.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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