• Drohnen werden im Freizeitsektor immer beliebter.
  • Neben dem Flugspaß sind mit der hochentwickelten Technik auch Luftaufnahmen möglich.
  • Die Versicherung der Drohne ist gesetzlich vorgeschrieben und muss unbedingt beachtet werden.

Alle Bestenlisten hier in der Übersicht

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Drohnenhaftpflichtversicherung – die gesetzliche Grundlage

Was die wenigsten Anwender wissen: Eine Drohne, unabhängig welcher Größe, muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Das ist nicht nur in der deutschen Gesetzgebung festgehalten, sondern auch in einer Drohnenverordnung der EU aus dem Jahr 2021.

Jeder, der eine Drohne anschafft und diese nutzen möchte, muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen. Viele Anbieter haben die einfachsten Modelle bereits in die Abdeckung über die private Haftpflichtversicherung mit aufgenommen, aber je größer und vielseitiger die Drohne, umso wahrscheinlicher, dass die private Haftpflicht nicht mehr ausreicht.

Die Drohnenklasse bestimmen

Entsprechend der EU-Verordnung wurden alle Drohnen in verschiedene Risikoklassen unterteilt. Damit die Auswahl der passenden Versicherung für das eigene Modell leichter fällt, sind diese nachfolgend dargestellt.

Offene Klasse

Bei der offenen Klasse handelt es sich um Modelle mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm. Die Drohne kann nicht außerhalb des Nutzersichtfeldes fliegen und ist nicht für den Transport von Gegenständen vorgesehen. Zusätzlich erfolgte in der einfachsten Klasse noch die Unterteilung in drei Stufen.

  • A1: Die Drohne darf an Personen heranfliegen, jedoch nicht über weitere Strecken hinweg.
  • A2: Abstand zu allen Personen beträgt 30 Meter oder mehr.
  • A3: Fluggebiete dürfen nicht bebaut sein. Industrie- und Wohnviertel müssen mindestens 150 Meter entfernt sein, ebenso wie alle nicht am Flug beteiligten Personen.

In der offenen Klasse liegt das Mindestalter der Piloten bei 16 Jahren.

Speziell

Eine Kategorie, die lediglich die Bestimmungen der offenen Klasse modifiziert, wenn die gegebenen Grundbedingungen nicht eingehalten werden können. Darunter fallen Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm und/oder Modelle, die auch außerhalb des Sichtfeldes gesteuert werden können.

Zulassungspflichtig

Aktuell noch eine besondere Form, die meist von Unternehmen in Tests zum Einsatz kommt. Diese Drohnen werden als Transportmittel eingesetzt und benötigen daher eine besondere Versicherung sowie eine Zulassung als Verkehrsmittel.

Was gilt für alle Drohnen?

Neben der Versicherung sind auch einige andere Regelungen zu beachten, wenn die Anschaffung einer Drohne ins Haus steht.

Mindestalter des Piloten

16 Jahre, ab Klasse „zulassungspflichtig“ 18 Jahre

Flugverbote

Naturschutzgebiete, Flughäfen, Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr, ab einem Gewicht von 250 Gramm zudem über Wohngebieten

Flughöhe

Immer unter 120 Metern, alles darüber beeinflusst den Luftraum

Registrierung

Für alle Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm, wenn eine Form der Datenerfassung, beispielsweise Sensoren oder Kameras, eingebunden ist

Zulassung

Für alle Drohnen, die in die Kategorie „speziell“ oder „zulassungspflichtig“ fallen, ist zusätzlich die Registrierung des Besitzers erforderlich

Registriernummer

Nach Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt sichtbar am Gerät anzubringen

Betriebserlaubnis

Erforderlich für alle Drohnen, die außerhalb des eigenen Sichtfeldes steuerbar sind

Brauche ich einen Drohnenführerschein?

Wer ausschließlich Drohnen bis zu einem Gewicht von 250 Gramm nutzt, benötigt keinen Führerschein. Wird die Gewichtsgrenze überschritten und die Drohne befindet sich in Kategorie A1 oder A3, dann ist in der offenen Klasse der „kleine Drohnenführerschein“ erforderlich. Dieser ist im Rahmen eines Online-Seminars beim Luftfahrt-Bundesamt erhältlich. Die Ausstellung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss eines Theorie-Tests.

Nutzer von Drohnen der Kategorie A2 benötigen zur Steuerung ein Fernpilotenzeugnis. Der Unterricht hierzu ähnelt dem Fahrschulunterricht und besteht aus einem theoretischen sowie einem praktischen Teil. Das Pilotenzeugnis hat nach Erhalt eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Achtung Gefährdungshaftung

Jeder Halter ist für den Schaden, den seine Drohne verursacht, verantwortlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, nach einer hochwertigen Versicherung zu suchen, welche über eine entsprechende Haftungssumme verfügt. Ebenso kann in Streitfragen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Die AXA bietet eine Absicherung für Drohnen innerhalb der privaten Haftpflicht. Basierend auf den Paketen M (Gut Versichert) und L (Top-Schutz) wird eine Absicherung von Drohnen bis zu einem Gewicht von 250 Gramm, in der höheren Klasse bis zu fünf Kilogramm, angeboten. Versichert sind im höchsten Tarif Schäden bis zu 60 Millionen Euro sowie Ereignisse, die im Rahmen von Gefälligkeiten oder dem Entleihen von Gegenständen stattfinden. Unabhängig vom Umfang des Versicherungspaketes haben Kunden Anspruch auf das tägliche Kündigungsrecht.

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Ein besonderes Angebot hält die Barmenia mit ihrer privaten Haftpflicht bereit. Drohnenhalter, die mit ihrem Gerät in einem Verein für Modellflieger aktiv sind, haben bereits im mittelpreisigen Tarif (Top-Schutz) einen Versicherungsanspruch auf Drohnen mit einem maximalen Gewicht von fünf Kilogramm. Bei allen anderen Versicherungsnehmern besteht zumindest die Möglichkeit der Inkludierung einer Drohne von bis zu 500 Gramm. Wer möglichst optimal abgesichert sein möchte, entscheidet sich für den Premiumschutz, der neben der umfangreichen Drohnenversicherung einen zeitlich unbegrenzten weltweiten Schutz bietet.

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Auf der Suche nach einer anerkannten Drohnenversicherung, die auch bei Gefährdungshaftung die Kosten übernimmt? Dann ist Helden.de der richtige Ansprechpartner. Inkludiert in der Versicherung sind alle Drohnen bis fünf Kilogramm. Versicherte profitieren von einer Absicherung gemäß dem geltenden Luftfahrtgesetz. Flüge im Innenbereich sind ebenso abgedeckt.

Hinzu kommt, dass dieses Paket nur einmal abgeschlossen werden muss. Danach ist jedes weitere Gerät, das angeschafft wird, automatisch mitversichert. Sogar Freunde und Bekannte dürfen sich an der Drohne versuchen, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, sofern sie über den Führerschein für die erforderliche Drohnenklasse verfügen. Je gemeldetem Schaden besteht eine Selbstbeteiligung von 150 Euro für den Vertragsnehmer. Für den hohen Versicherungskomfort, der auch Flüge mit Kameras und Sensoren auf der ganzen Welt abdeckt, ist ein fester jährlicher Beitrag von 72 Euro zu leisten. Die unkomplizierte Form, um für eine hochwertige Drohnenversicherung zu sorgen.

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