Gratis loslegen, später Extras kaufen: So funktionieren immer mehr Online-Spiele. Für Kinder ist die Versuchung besonders groß. Und das kann teuer werden. Wegen einer 1.250-Euro-Rechnung zog eine Mutter jetzt bis vor den Bundesgerichtshof - mit Erfolg.
Es ist eine Horrorvorstellung vieler Eltern: Unbemerkt wählt der Sohn eine teure 0900er-Nummer an, immer wieder. Dann die böse Überraschung - eine Telefonrechnung von gut 1.250 Euro. Mit seinem Urteil vom Donnerstag lässt der Bundesgerichtshof (BGH) die Mutter aber nicht mit dem Schaden stehen. (Az. III ZR 368/16)
Was genau ist passiert?
Vor ein paar Jahren, mit 13, spielt der Sohn ein Computerspiel. An sich kostet das nichts. Bestimmte Vorteile haben Spieler aber nur, wenn sie sich virtuelle Ausrüstung kaufen. Das geht unter anderem durch Anrufe bei einer 0900er-Nummer ("Pay by Call"), die im Internet steht. Der Sohn wählt sie 21 Mal. Die Kosten stellt der Dienstleister der Mutter in Rechnung, auf deren Namen der Telefonanschluss läuft.
Wie funktionieren "Pay by Call"-Dienste?
Ein Anruf genügt, und es kann anonym und schnell gekauft werden. "Die Identifizierung läuft ausschließlich über den Telefonanbieter. Ich muss also keine Bankverbindung oder andere Kontaktdaten angeben", erläutert Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale (VZ) NRW. Abgerechnet wird über die Telefonrechnung. Das hat den Vorteil, dass Kunden fremden Anbietern keine Daten überlassen müssen. Das Risiko: Über den Anschluss können auch andere Geld ausgeben.
Kommt so etwas bei digitalen Spielen häufiger vor?
Das Internet hat die Branche stark verändert. Früher wurden Spiele im Laden verkauft - heute ist es online jederzeit möglich, neue Inhalte zum Herunterladen bereitzustellen. Spiele für Smartphones oder Tablet-Computer gibt es in den App-Stores der Hersteller. Das eröffnet die Möglichkeit, Spiele zunächst einmal gratis anzubieten und Geld erst später für eine Premium-Variante oder zusätzliche Inhalte zu verlangen ("Free to play"). Das können Cent-Beträge sein. Es gibt aber auch Extra-Pakete für 100 Euro. Für die Branche ist das inzwischen ein wichtiger Umsatzbringer. Von 2015 auf 2016 legte der Bereich in Deutschland um 17 Prozent zu, auf nun 659 Millionen Euro.
Welche Folgen hat das für die Nutzer?
"Wir denken, dass diese Art von Spielen die Position des Verbrauchers stärkt", sagt Felix Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). "Es ist immer möglich, kostenfrei zu spielen - und die allermeisten Nutzer entscheiden sich auch dafür." Wer sich Extras kauft, gibt laut Falk im Monatsdurchschnitt nicht mehr aus als eine Kinokarte kostet. Verbraucherschützer sehen trotzdem Risiken und pochen auf mehr Transparenz. Ihrem Eindruck nach sind die Kosten nicht überall übersichtlich gestaltet. Viele kleine Beträge, oft hinter virtuellen Währungen versteckt, addierten sich dann schnell zu größeren Summen.
Was ist mit Kindern und Jugendlichen?
Sie können besonders empfänglich für die virtuellen Verlockungen sein. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat deshalb vor dem BGH erstritten, dass es keine Formulierungen geben darf, die speziell Kinder zum Kaufen auffordern. Damals ging es um das Rollenspiel "Runes of Magic". Verboten wurde der Satz: "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas."
Welche Rolle spielt das "Pay by Call"-Verfahren?
Es kommt bei Spielen am PC vor. Im wachsenden Markt der Apps wird dagegen über die Mobilfunkrechnung, per Kreditkarte oder Lastschrift abgerechnet. Das Grundproblem aber bleibt: "Sobald ich eine Zahlungsmethode ohne Passwortschutz hinterlege und das Kind mit zwei Klicks darüber bezahlen kann, spielt die Art der Abrechnung keine Rolle mehr", sagt Experte Julian Graf von der VZ NRW. Zum Teil ist es technisch auch möglich, Einkäufe direkt aus den Spiele-Apps komplett zu blockieren. 0900er-Nummern kann man sperren lassen.
Warum bleibt der Mutter die 1250-Euro-Rechnung erspart?
Der Frau kommt ein Paragraf aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zugute. Demnach haftet grundsätzlich der Dienstleister, wenn eine Zahlung nicht autorisiert war. Nach Auffassung der Richter gilt das auch für "Pay by Call". Und dass der Sohn kein Okay hatte, steht außer Frage. © dpa
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