Der Bundestrojaner soll bei der Verbrechensbekämpfung helfen, doch sogar der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich gegen ihn ausgesprochen. Denn angeblich funktioniert die Spähsoftware nicht so wie geplant. Wir durchleuchten die umstrittene Spionagemethode.

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Was genau ist der Bundestrojaner?

Der Bundestrojaner heißt eigentlich Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und wurde insgesamt drei Jahre lang entwickelt. Das Bundeskriminalamt (BKA) programmierte ihn, um mögliche Verdächtige mithilfe einer Spionagesoftware besser überwachen zu können.

Wie funktioniert er?

Auf das auszuspähende Gerät wird eine Nachricht mit Anhang gesendet. Nach dem Öffnen installiert sich im Hintergrund eine Spähsoftware. Diese ermöglicht es den Ermittlern, die digitalen Kommunikationswege von Verdächtigen zu überwachen.

Wofür soll der Bundestrojaner eingesetzt werden?

Bislang waren Chat-Programme wie Whatsapp oder Video-Telefondienste wie Skype von der Überwachung auf Smartphones und auf Computern ausgeschlossen. Durch die Genehmigung des Bundestrojaners will das BKA dies ändern.

Chat-Verläufe und Aktivitäten von Verdächtigen in sozialen Netzwerken und entsprechenden Messengern sollen nun ebenso Auskunft über mögliche Vorhaben geben können wie alle anderen digitalen Kanäle.

Was kann der Bundestrojaner aktuell wirklich leisten?

Anders als eigentlich vorgesehen ist der Bundestrojaner derzeit nur in der Lage, Skype abzuhören – und das auch nur dann, wenn das Programm unter einem Windows-Betriebssystem läuft.

Bei Smartphones ist der Bundestrojaner bislang machtlos. Weder Skype noch Whatsapp oder Viber stehen hier auf der Abhörliste.

Welche Schwachstellen hat der Bundestrojaner?

Dass der Bundestrojaner bei den gängigsten Messengern versagt, ist laut eines Statements eines Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) gegenüber der Zeitung "Die Welt" nicht tragbar. Auch die Abhängigkeit von einem bestimmten Betriebssystem schränkt das Auslesen der digitalen Kommunikationswege der heutigen Zeit gewaltig ein.

Nach Angaben des Bundes Deutscher Kriminalbeamter macht diese Tatsache eine angemessene Polizeiarbeit unmöglich, denn: Spionage mit der TKÜ ist nur dann erlaubt, wenn ein begründeter Tatverdacht einer schweren Tat sowie ein richterlicher Beschluss vorliegt .

In einer Mitteilung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) heißt es: "Eine Online-Durchsuchung darf […] nur dann durchgeführt werden, wenn ansonsten die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre." Das macht die Arbeit der Beamten nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv.

Was passiert, wenn der Bundestrojaner im Einsatz versagt?

Sollte die Spätsoftware überraschend ausfallen oder entdeckt werden, müsste eine Art Ersatzsoftware einspringen. Diese wurde bereits vom zuständigen Ministerium bei einer externen Firma namens FinFisher in Auftrag gegeben und soll die Defizite des Bundestrojaners auffangen.

Wie das BMI der "Welt" mitteilte, wird das Produkt derzeit allerdings noch geprüft und den strengen Anforderungen des Staates angepasst. Wann eine Freigabe der Software erfolgt, ist bislang unklar.

Wie sicher ist der Bundestrojaner?

Die Technik der Software soll nach Angaben des BMI soweit ausgereift und erprobt sein, dass ein Entdecken des Trojaners auf einem Gerät kaum möglich ist. Nach Abschluss eines Einsatzes muss der Verdächtige allerdings vom BKA darüber informiert werden, dass die Software zur Beschattung verwendet wurde.

Die Furcht davor, dass der Bundestrojaner die Sicherheitsprogramme auf Computern deaktiviert und dadurch Hackern den illegalen Zugriff auf ein Gerät ermöglicht, soll laut BMI unbegründet sein.

Ist die Angst der Bürger begründet, ohne Grund vom Bundestrojaner ausspioniert zu werden?

Wie das BMI in einer Mitteilung 2009 bekanntgegeben hatte, richtet sich der Einsatz der Spähsoftware ausschließlich gegen einzelne Personen mit begründetem Verdacht. Der "normale" Bürger solle nicht zum heimlichen Ziel der Spionage werden, denn: "Eine solche Software ist weder von der geplanten Gesetzesänderung vorgesehen, noch wird eine Software mit diesen Funktionalitäten durch das BKA entwickelt."

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