In der Pandemie muss die Politik das Virus bekämpfen und den Datenschutz beachten. Das gelingt grundsätzlich. Das Bundesverfassungsgericht hat nun grünes Licht für die elektronische Patientenakte gegeben.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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"Wo gehobelt wird, da fallen Späne" sagt der Volksmund. Wer richtige und schwierige Ziele verfolgt, dem darf mal was daneben gehen. So lautet die Übersetzung. In der Corona-Pandemie sind viele schnell damit bei der Hand, die Politik zu schelten.

Das ist leicht, denn ohne Verantwortung hat man gut reden und hinterher ist man immer klüger. Leider wechseln sich bei der Bewertung von Corona-Maßnahmen Vorher und Hinterher so schnell ab, dass es einem schwindelig werden kann.

Die Gesundheitspolitik stemmt ein Jahrhundertprojekt in Monaten

Weil die Gesundheitsminister/innen in Bund und Ländern in der Corona-Pandemie viele Fäden in der Hand halten, wird dort aktuell besonders viel gehobelt. Mit offensichtlichem Erfolg.

Schließlich haben die Staaten und auch Deutschland in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und der Pharmaindustrie in Rekordzeit eine Auswahl wirksamer Impfstoffe entwickelt. Sie haben ein Jahrhundertprojekt in Monaten gestemmt. Zu sagen, die Beteiligten hätten hierzu nicht ihr Bestes getan, ist nicht fair.

Auch in der Pandemie muss man den Datenschutz beachten

In der Pandemie muss man aber nicht nur das Virus zähmen. Man muss auch den Datenschutz beachten. Viele haben in diesen Tagen von ihren Versicherungen mit dem Absender der Bundesregierung Gutscheine für Masken bekommen. Eine Krankenkasse verfügt über Gesundheitsinformationen ihrer Versicherten, die der Staat nicht haben darf.

Es ist datenschutzrechtlich für sich betrachtet sauber, dass die Versicherungen schutzbedürftige Versicherungsnehmer auswählen und im Auftrag des Staates anschreiben. Diesen Zusammenhang hätte man aber transparenter machen müssen. Schuldzuweisungen sind so wohlfeil wie müßig. Denn wo gehobelt wird, da fallen Späne. Das muss auch für Gesundheitsminister Spahn gelten.

Grünes Licht für die elektronische Patientenakte

Vor lauter Corona kann man anerkennen, dass der Gesundheitsminister gerade mit einem anderen wichtigen und lange verfolgten Großprojekt einen datenschutzrechtlichen Erfolg verbucht hat. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Krankenkassen den Versicherten die elektronische Patientenakte - kurz ePA - auf Wunsch anbieten.

Wichtige Errungenschaft für unser Gesundheitssystem

Das ist eine wichtige Errungenschaft für unser Gesundheitssystem. Hier kann man ärztliche Unterlagen quer durch die Bank vom Hausarzt, über den Facharzt bis zum Krankenhaus zentral über eine App der Krankenkasse und per Webseite einsehen.

Bundesverfassungsgericht gibt für ePA grünes Licht

Datenschützer hatten an dem Projekt Kritik geübt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Bedenken kürzlich unter Berufung auf die Freiwilligkeit zurückgewiesen und grünes Licht für die ePA gegeben. Jetzt kann sie erstmal eingeführt werden. Grundlegende Probleme gibt es für Karlsruhe also nicht. Details und Feinheiten, so das Bundesverfassungsgericht, müssen die Gerichte in Einzelfällen in der Anwendungspraxis klären.

Ob die Bedenken begründet sind, wird man dann sehen. Wenn nachgebessert werden muss, dann wird das geschehen müssen. Bis dahin gilt mit Billigung des obersten deutschen Gerichts für die ePA: "Wo gehobelt wird, da fallen Späne".

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