Im Rechtsstaat müssen Bürger einfachen Zugang zur Durchsetzung ihres Rechts haben. Dazu müssen sie es aber verstehen. Das Bundesjustizministerium testet Onlineangebote, um Bürgern zu helfen. Das Zauberwort heißt "Legal Tech". Bei der Vertragsauswertung ist solche Technik schon im Einsatz. Was ist derzeit möglich, was ist der Nutzen und wo liegen Risiken der Technik?

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Wer sich mit seinem Vermieter über einen dauerhaft tropfenden Wasserhahn streitet, der kann vielleicht die Miete mindern. Geschieht das zu Unrecht, droht eine Kündigung und ein Rechtsstreit. Viele lassen sich aus Unsicherheit und Unwissenheit von der Wahrnehmung ihrer Rechte abhalten. Wäre es nicht sinnvoll, wenn moderne Technik dabei helfen würde, einem Laien zu erklären, was ein Mietmangel ist?

Technik soll Recht erklären

Darauf fußend könnte man entscheiden, ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Wäre es nicht noch besser, wenn man seine Forderung dann in eine Maske eingeben und per Software gleich eine Klage erstellen könnte, die man per Mausklick bei Gericht einreichen würde? Würde das Anwälte arbeitslos machen oder den Rechtsstaat stärken und entlasteten?

Rechtsdurchsetzung bei einfachen Fällen mit maschineller Hilfe durch sogenannte private Legal-Tech-Anbieter existiert heute schließlich schon, denkt man zum Beispiel an die Geltendmachung von sehr einfachen Forderungen nach Zug- oder Flugverspätungen. Staatliche Angebote existieren in diesem Bereich allerdings noch nicht.

Vertragsprüfung: Wie arbeitet die künstliche Intelligenz?

Was ist überhaupt technisch möglich? Im Gespräch mit Axel Voß, der im Europaparlament für die KI-Verordnung zuständig ist, erklärt Monish Darda, einer der Gründer von ICERTIS, einem weltweit führenden Unternehmen zur Vertragssoftware, wie der Computer als "Hilfsjurist" eingesetzt wird: Hat ein Unternehmen mehrere tausend Verträge und möchte wissen, ob im Falle höherer Gewalt – etwa durch die Corona-Pandemie – eine Kündigung des Vertrages möglich ist und diese Kündigung ein Haftungsrisiko für das Unternehmen birgt, kann ein Mensch diese Verträge kaum prüfen.

Ein Computer kann sie aber leicht "untersuchen". Dazu muss man ihm Fixpunkte für die Prüfung vorgeben: Wer ist am Vertrag beteiligt, wann beginnt und wann endet er, was muss gezahlt werden und wie sind die Zahlungsbedingen? Im nächsten Schritt muss das Programm spezielle Vertragsklauseln finden, etwa zur Bestimmung der Folgen einer vorzeitigen Kündigung bei höherer Gewalt. Das Programm muss auch noch prüfen, wozu sich die Vertragsparteien verpflichtet haben. Gibt es etwa spezielle Abreden für Pandemien? Abschließend wirft es Ergebnisse aus. Das Programm macht dem Menschen Vorschläge, die er prüfen kann.

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Aktuelle Anwendungsfelder an Gerichten und im Justizministerium

Dass der Mensch die Ergebnisse der Maschine kontrolliert, ist Kernpunkt des Rechtsrahmens für künstliche Intelligenz, der in der EU gerade geschaffen wird. Die geplante EU-Regelung der Künstlichen Intelligenz lässt technische Hilfe in der Justiz zu.

Sie erklärt sie aber zur strikt geregelten Hochrisikoanwendung und kennt schon heute Anwendungsszenarien, über die die Richterin Isabelle Biallaß Auskunft gibt.

Jedenfalls dann, wenn der Staat solche Angebote nutzen möchte, um den Zugang zum Recht zu erweitern, muss er sie vorher testen. Die Digitalisierung der Justiz auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz ist ein Mammutprojekt, das die Ampel-Koalition angehen will.

Im Bundesjustizministerium wurde schon Ende 2021 ein experimentelles Projekt durchgeführt, über das die Richterin Sina Dörr berichtet. Per Software soll es Bürgern erleichtert werden, kleine Forderungen durchzusetzen. Sein Ziel ist es, mit Hilfe von Software Forderungen bei Gerichten online geltend machen zu können. Nach Abschluss der Testphase darf man gespannt sein, wie sich das Projekt auf dem Weg zur Umsetzung entwickelt.

Technische Fragen im Detail

Bis eine Klage per Onlineformular Wirklichkeit wird, dürfte noch Zeit vergehen. Neben Fragen der technischen Umsetzbarkeit dürften sich auch Fragen der Verträglichkeit mit den Interessen der an einem Gerichtsverfahren Beteiligten stellen, die befriedigend beantwortet werden müssten. Die juristischen Fallgestaltungen und die prozessualen Feinheiten einer Klageschrift sind komplex.

Dass der menschliche Anwalt ersetzt werden kann und eine Software die für Laien abschreckenden Formalitäten und Inhaltserfordernisse einer Klage auch in einfach gelagerten Fällen übernehmen kann, ist Zukunftsmusik. Da auch einfache Fälle im Detail immer anders sind, muss der Mensch viel Intelligenz beim Programmieren unter Beweis stellen, bis die Maschine übernehmen kann.

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Der menschliche Anwalt muss bleiben

Dem Bürger sein Recht mit Hilfe moderner Technik näherzubringen, ist ein wichtiges Anliegen dieser Zeit. Wenn Software Rechtsuchende durch das Dickicht der Paragrafen führen und Recht transparent machen kann, ist das im Rechtsstaat eine gute Sache. Voraussetzung ist natürlich, dass Computer so programmiert werden, dass sie beim Helfen keine Fehler machen und zuverlässig arbeiten. Ist diese Hürde genommen, ist immer noch Vorsicht geboten.

Onlineklagen mit Hilfe des Computers könnten dazu führen, dass Gerichte mit standardisierten Massenklagen per Mausklick überschüttet werden. Während die Technik dem Bürger bei der Klage helfen darf, müssen Gerichte die Klagen durch menschliches Personal entscheiden. Ob der Zugang zu den Gerichten aktuell so schlecht ist, dass Computer eine entscheidende Hilfe sein müssen, oder ob das eine Domäne der Rechtsanwälte bleiben soll, muss der Staat abwägen und entscheiden, wenn es so weit ist.

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