Um einer neuen EU-Verordnung zum Datenschutz gerecht zu werden, lässt Facebook künftig die Eltern von Nutzern unter 16 Jahren verschiedene Einstellungen absegnen.
Facebook wird Eltern von Nutzern im Alter unter 16 Jahren einige Einstellungen der Teenager bestätigen lassen, wie etwa die Angabe von Religionszugehörigkeit oder politischer Ansichten.
Die Neuerung wird zusammen mit anderen Maßnahmen zur Umsetzung der ab Ende Mai greifenden EU-Datenschutzverordnung eingeführt, wie Facebook am Mittwoch ankündigte.
Mindestalter bleibt bei 13 Jahren
Die Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.
Facebook betont zugleich, dass die EU-Grundverordnung nicht vorschreibe, das Alter der Nutzer zu überprüfen. Das Online-Netzwerk werde aber wie gefordert "angemessene" Anstrengungen unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizieren.
Die Teenager können nach ihren Eltern bei Facebook suchen oder deren E-Mail-Adresse angeben.
Mit dem endgültigen Greifen der Datenschutzverordnung am 25. Mai wird Facebook auch in Europa nach Jahren die Gesichtserkennungs-Funktion zurückbringen, bei der Nutzer in Fotos automatisch markiert werden können.
Facebook hatte die Gesichtserkennung in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer.
Keine Gesichtserkennung bei Minderjährigen
Deshalb stoppte der Konzern die Funktion und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen.
Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingeschaltet werden. Dass sie zurückkommen soll, hatte Facebook bereits im März angekündigt.
Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook auch an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook hochlädt. Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich aus. © dpa
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