Berlin (dpa/tmn) - Falschparker und rücksichtslose Behinderer per App anzuzeigen und Bilder ihrer Vergehen zu veröffentlichen, ist erlaubt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.
Apps wie Wegeheld automatisieren bereits vorhandene Anzeigewege nur. Das erklärt Sprecher Sven Walentowski. Über die App können Falschparker direkt den Ordnungsämtern gemeldet oder im Netz veröffentlicht werden.
Wer sich für letzteren Schritt entscheiden, sollte allerdings die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten wahren. Walentowski rät, das Kennzeichen und auf dem Bild sichtbare Personen unkenntlich zu machen. © dpa
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