Berlin (dpa/tmn) - Nach Auslandsaufenthalten sollten Handynutzer ihre Rechnung immer genau durchsehen. Denn es kann vorkommen, dass darin Mobilfunkdaten aufgeführt werden, obwohl man nur die Telefonfunktion, SMS oder WLAN genutzt hat.

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Auch wenn Daten-Roaming oder sogar der gesamte Datenzugriff über das Mobilfunknetz deaktiviert war, können auf einmal Roaming-Gebühren auftauchen, berichtet das Telekommunikationsportal "Teltarif.de". Typisch für dieses auch Geister-Roaming genannte Phänomen seien Datenverbrauchs-Posten, hinter denen jeweils nur 1 Kilobyte (kB) angegeben ist. Das Problem trete auf, seitdem Reisende auch LTE-Netze im Ausland nutzen können.

Der minimale Pseudo-Verbrauch von 1 kB führe bei manchen Tarifen schon dazu, dass automatisch eine Tagesflatrate für Daten-Roaming hinzugebucht wird - auch wenn der Verbraucher diese nicht bestellt hat und auch nicht nutzen möchte. Der Erfahrung nach könnten Kunden aber auf die Kulanz ihres Anbieters bauen, berichtet "Teltarif.de". Die angefallenen Beträge würden meist erstattet. Deshalb lohne es sich, nachzuhaken und zu reklamieren.

Die Netzbetreiber sind den Experten zufolge für das Phänomen sensibilisiert. Es werde vermutet, dass es sich nicht um ein Abrechnungsproblem handelt, sondern um ein noch nicht geklärtes, anbieterübergreifendes Netzproblem im Zusammenspiel mit LTE-fähigen Geräten im Ausland.  © dpa

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