Die Bundesregierung bringt noch kurz vor der Sommerpause ein Gesetz durch den Bundestag, das Online-Netzwerke zu einem härteren Vorgehen gegen Hetze und Terror-Propaganda verpflichtet. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen die Verfassung.

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Die Politik fordert von Online-Netzwerken schon lange ein härteres Vorgehen gegen Beiträge mit Hass und Hetze. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reichten aber auch die zusätzlichen Anstrengungen der Internet-Firmen nicht aus. Die große Koalition hat nun kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, das schärfere Vorschriften und hohe Strafen vorsieht. Doch es gibt weiter scharfe Kritik an dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Welche Neuerungen schreibt das Gesetz vor?

Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube sollen "offenkundig strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen. Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei Verstößen sind Strafen von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen. Dazu soll es aber nur bei systematischer Missachtung der Regeln kommen und nicht bei einzelnen Fällen, betont die Bundesregierung. Auch sollen die Unternehmen künftig einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, an den sich Bürger und Behörden mit Beschwerden wenden können und der binnen 48 Stunden reagieren soll.

Warum gibt es Widerstand gegen das Gesetz?

Die Internet-Firmen sehen sich dadurch gezwungen, selbst über die Rechtswidrigkeit von Inhalten zu entscheiden - was aber Sache der Gerichte wäre. Denn neben klar strafbaren Äußerungen gibt es viele nicht eindeutige Fälle. Netzaktivist Markus Beckedahl von Netzpolitik.org sprach von einer "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung". Kritiker der Gesetzes sehen auch die Gefahr, Online-Netzwerke könnten in Zweifelsfällen Beiträge eher löschen, statt sie auf der Plattform zu lassen - um auf der sicheren Seite zu sein. Sie befürchten dadurch Einschnitte bei der Meinungsfreiheit.

Was sagt die Bundesregierung dazu?

Bundesjustizminister Maas erwartet kein "Overblocking" - weil Strafen nicht bei jedem Verstoß fällig würden und die Anbieter zum Geldverdienen grundsätzlich an mehr Inhalten interessiert seien. Stattdessen sei das Gesetz eine "Garantie der Meinungsfreiheit", weil damit Hetze gegen Andersdenkende beendet werden könne. Als Kompromissangebot an die Unternehmen sollen sie die Entscheidung in schwierigen Fällen auch einem neuen unabhängigen Gremium überlassen können, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Wie genau dieses Gremium ausgestaltet und besetzt werden soll, ist aber zunächst noch unklar.

Warum hält die Bundesregierung ein neues Gesetz überhaupt für notwendig?

Die Politik kritisiert schon lange, Hass, Hetze und gefälschte Nachrichten würden nicht konsequent genug gelöscht - auch nachdem die Online-Firmen ihr Vorgehen Schritt für Schritt verschärft hatten. Laut einer jüngsten Studie von jugendschutz.net entfernte Twitter nur ein Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte, Facebook immerhin 39 Prozent. Mass versichert, es gehe bei dem Gesetz nur "darum, dass Äußerungen, die gegen Strafgesetze verstoßen, aus dem Netz gelöscht werden". In 14-monatigen Verhandlungen mit den Internet-Firmen sei aber zu wenig passiert.

Wie weit könnte der Widerstand der Internet-Branche gegen das Gesetz gehen?

Facebook beschritt den ungewöhnlichen Weg, eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetz zu veröffentlichen. Darin argumentierte das weltgrößte Online-Netzwerk, der Entwurf sei verfassungswidrig, zu unklar formuliert und könne die Meinungsfreiheit einschränken. Es wird aber erwartet, dass die Konzerne nicht selbst vor das Verfassungsgericht ziehen, sondern stattdessen auf mögliche Klagen von Bürgern warten. Unterdessen versuchen Facebook und Googles Videoplattform YouTube unter anderem mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz, den Kampf gegen Terror-Propaganda effizienter zu machen und damit etwas vom politischen Druck zu nehmen.

Kann das Gesetz noch auf EU-Ebene ausgebremst werden?

Ja, bis Ende Juni läuft noch das sogenannte Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Diese prüft, ob das Gesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Erst wenn diese dreimonatige sogenannte Stillhaltefrist verstreicht, ohne dass die EU Einspruch erhebt, darf das Gesetz in Kraft treten.  © dpa

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