Die private Altersvorsorge hat mit historisch niedrigen Zinsen zu kämpfen. Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können eine interessante Alternative sein, die sich vor allem für Menschen ab 50 lohnt - doch nicht jeder darf seine Rente auf diese Weise aufstocken. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

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Fürs Alter finanziell vorzusorgen, ist ein Muss. Die meisten denken dabei vor allem an die private Vorsorge. Doch die bringt angesichts historisch niedriger Zinsen kaum noch etwas.

Es gibt allerdings noch eine andere Möglichkeit: "Heutzutage können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eine interessante Alternative sein", sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

"Kunden, die eine klassische private Rentenversicherung oder eine Rürup-Rente abschließen, haben inzwischen oft nicht einmal die Garantie, ihre eingezahlten Beiträge nach einer Rentenphase von 15 oder 20 Jahren herauszubekommen", sagt Theo Pischke von der Stiftung Warentest in Berlin. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist das anders.

Sie basiert nicht auf dem Kapitaldeckungsverfahren, sondern auf dem Umlageverfahren. Die Beiträge werden also nicht angespart, sondern fließen gleich an die derzeitigen Rentner - und mit jeder Einzahlung sammeln Versicherte auch Punkte für das eigene Rentenkonto. Dazu beantworten die Experten wichtige Fragen.

Für wen lohnen sich freiwillige Beiträge?

"Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung lohnen sich für alle, die älter als 50 Jahre alt sind", erklärt Pischke. Der Grund: Derzeit sind Beitragssätze und Rentenniveau stabil. Ob sich das für Jüngere rechnet, ist ungewiss.

"Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht absehbar, wie sich etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen oder die Lohnentwicklung ändern werden", gibt Scherfling zu bedenken. Insofern kann niemand sagen, ob in 20 Jahren die gesetzliche Rentenversicherung für freiwillige Beiträge vorteilhafter ist als Alternativanlagen.

Wer darf freiwillig einzahlen?

Generell gilt: Freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen können alle, die in Deutschland wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind.

"Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder nicht erwerbstätige Erwachsene wie etwa Hausfrauen", erläutert Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung in Berlin.

Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen. Selbst wer bereits eine vorgezogene Rente bezieht, kann noch bis zum Erreichen des regulären Rentenalters seine Rente mit freiwilligen Beiträgen erhöhen.

Wer darf nicht freiwillig einzahlen?

Die Einschränkung lautet: "Wer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern", betont von der Heide.

Dagegen können Personen, die nur kurz gearbeitet haben, - etwa Mütter - mit freiwilligen Beiträgen die Mindestversicherungszeit erfüllen und sich damit eine Rente sichern.

Wie viel darf eingezahlt werden?

Die Höhe der Zahlungen kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit sind Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1.209 Euro pro Monat möglich.

Wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus?

Freiwillige Zahlungen in die Rentenversicherung sind monatlich, aber auch auf einen Schlag einmal im Jahr möglich. "Dabei können freiwillige Beiträge rückwirkend für das laufende Kalenderjahr gezahlt werden", so von der Heide. Bis zum 31. März besteht die Möglichkeit, auch für das Vorjahr Beiträge zu zahlen.

Wer sich für freiwillige Zahlungen interessiert, sollte sich im Vorfeld von der Rentenversicherung beraten lassen. Beratungsstellen gibt es in vielen Städten, auch eine Kontaktaufnahme über die kostenlose Hotline ist möglich. Die Nummer ist 0800/10004800.

So kann man sicher klären, wann und wie Zahlungen möglich sind, bis wann Nachzahlungen geleistet werden können oder wie man bei einem vorzeitigen Renteneintritt Abzüge ausgleichen kann. "Ziel des Gesprächs sollte vor allem sein zu klären, ob das im eigenen Fall überhaupt sinnvoll ist", so Scherfling.

Wie und wo können freiwillige Beiträge gezahlt werden?

Die freiwillige Versicherung erfolgt auf Antrag, der etwa in einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Versichertenältesten beziehungsweise -berater gestellt werden kann. Auch auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ist das Antragsformular abrufbar.

Die Beiträge können entweder per Abbuchung oder per Überweisung entrichtet werden. Einmal jährlich erstellt die Rentenversicherung eine Beitragsbescheinigung über die gezahlten Beiträge.

Was sind weitere Vor- und Nachteile zu einer privaten Rentenversicherung?

Was generell für die gesetzliche Rentenversicherung spricht: Die Zahlung einer Altersrente aus diesem Topf erfolgt ein Leben lang - egal, wie alt man wird. Durch die Rentenanpassungen erhöht sich die Rente.

Aber: Die gesetzliche Rente ist steuerpflichtig. Der Anteil, der versteuert werden muss, wird in den kommenden Jahren schrittweise auf 100 Prozent angehoben. Dagegen muss bei einer privaten Rentenversicherung meist nur der Ertragsanteil versteuert werden. (mar/dpa)

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