Mal ehrlich: Den Beipackzettel eines Medikaments studiert man eher selten. Oft ist er nicht nur schwer wieder zusammenzufalten, sondern auch ellenlang und zu kompliziert geschrieben. So entziffern Sie ihn.

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Kämpfen Sie sich auch öfter durch das Labyrinth eines Beipackzettels? Im Grunde ist der nämlich leicht verständlich, wenn man den Aufbau einmal verstanden hat. Denn der ist in der EU gesetzlich festgelegt und folgt immer einem Schema.

Beipackzettel: Eine Gebrauchsinformation für ein Medikament

"Eine Packungsbeilage ist eine Gebrauchsinformation, die alles Wichtige liefert, was man zu einem Medikament wissen muss. Sie ist in der Packung enthalten und dient vor allem dazu, den Zweck und die richtige Anwendung des Präparats zu beschreiben", erklärt die pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) Anja Haucke von der Bären-Apotheke Reinsdorf.

In Deutschland werden der Aufbau und die wesentlichen Informationen, die enthalten sein müssen, durch das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Es gibt sechs Kapitel mit folgenden Inhalten:

Kapitel eins: Wofür wird das Medikament verwendet?

Im ersten Kapitel wird zunächst die Darreichungsform eines Medikaments beschrieben, beispielsweise ob es Tabletten oder Tropfen sind. Unter der Indikation, also dem Anwendungsgebiet, wird zusammengefasst, bei welchen Beschwerden, Symptomen oder Erkrankungen das Medikament eingenommen wird.

Kapitel zwei: Was müssen Sie vor der Anwendung beachten?

In diesem Abschnitt sind die Kontraindikationen enthalten, die aussagen, bei welchen Krankheiten oder Beschwerden und in welchen Situationen das Medikament nicht eingenommen werden darf, beispielsweise in der Schwangerschaft, beim Stillen oder wenn Sie unter Asthma leiden.

Es wird auf Krankheiten oder Beschwerden hingewiesen, bei denen besondere Vorsicht geboten ist und Sie vorher mit Ihrem Arzt besprechen sollten, ob und wie Sie das Medikament einnehmen. Es kann unter anderem sein, dass dann eine verminderte Dosis verabreicht wird.

Unter Wechselwirkungen wird die Frage beantwortet, ob die Wirkung des jeweiligen Medikaments durch andere angewandte Medikamente, Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel beeinflusst werden kann.

Anja Haucke erklärt die Notwendigkeit: "Beispielsweise können Alkohol, Tabak, Kaffee, Grapefruitsaft oder auch Milchprodukte die Wirkung des Medikaments vermindern oder verstärken."

Zudem findet sich in Kapitel zwei ein Hinweis darauf, ob bei Einnahme des Medikaments das Führen von Fahrzeugen oder das Bedienen von Maschinen eingeschränkt sein kann.

Kapitel drei: Wie ist das Medikament anzuwenden?

Hier wird beschrieben, wie Sie das Medikament richtig nutzen, also wann, wie viel, wie oft und wie lange das Präparat eingenommen wird.

Gleichzeitig sind im dritten Kapitel einerseits Maßnahmen für den Fall einer Überdosierung und andererseits Maßnahmen für den Fall, dass man vergessen hat, das Medikament einzunehmen, enthalten. Falls ein Risiko für Entzugserscheinungen nach Absetzen des Medikaments besteht, gibt es auch einen Hinweis darauf.

Kapitel vier: Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Im vierten Kapitel finden Sie alle möglichen Nebenwirkungen, die auftreten können. Diese Liste erscheint häufig sehr lang und beängstigend, doch pharmazeutische Unternehmen sind dazu verpflichtet, sämtliche bekannte Nebenwirkungen aufzuführen, auch wenn sie bisher beispielsweise nur bei einem Patienten vorgekommen sind.

So sagen die Häufigkeitsangaben aus, bei wie vielen Anwendern die jeweilige Nebenwirkung beobachtet wurde:

  • "Sehr häufig": Mehr als einer von zehn Behandelten ist betroffen (zehn Prozent oder mehr der Behandelten).
  • "Häufig": Betroffen sind einer bis zehn Behandelte von 100 (eins bis zehn Prozent).
  • "Gelegentlich": Einer bis zehn Behandelte von 1.000 (0,1 bis ein Prozent) leiden unter dieser Nebenwirkung.
  • "Selten": Ein bis zehn Behandelte von 10.000 (0,01 bis 0,1 Prozent) sind betroffen.
  • "Sehr selten": Weniger als ein Behandelter von 10.000 (weniger als 0,01 Prozent) ist betroffen.

Kapitel fünf: Wie ist das Medikament aufzubewahren?

Hier werden Hinweise beschrieben, wie das Medikament zu lagern ist, zum Beispiel trocken und vor der Sonne geschützt oder im Kühlschrank. Es findet sich ein Verweis auf das auf der Verpackung angegebene Verfallsdatum.

Kapitel sechs: Weitere Informationen

Im letzten Kapitel werden die Bestandteile des Medikaments benannt, also auch, welche Hilfsstoffe zusätzlich enthalten sind. Das ist vor allem wichtig für Patienten, die zum Beispiel Lactose oder Gluten meiden müssen.

Es wird beschrieben, welches Aussehen die Präparate haben, in welcher Dosis der Wirkstoff enthalten ist und wie viele Tabletten oder Kapseln in der Packung vorhanden sind.

Zusätzlich finden Sie hier einen Verweis auf Name und Anschrift des Herstellers und das Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage, da diese regelmäßig aktualisiert werden.

Der Blick in den Beipackzettel lohnt sich also doch. Jetzt müsste man nur noch wissen, wie man ihn wieder zusammenfalten kann …

Verwendete Quellen:

  • Interview mit PKA Anja Haucke der Bären-Apotheke Reinsdorf
  • vfa.patientenportal: Was steht im Beipackzettel?
  • vfa: Packungsbeilagen lesen lernen
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