- Zum 19. März ist die Rechtsgrundlage für das bis dahin geltende, geänderte Infektionsschutzgesetz ausgelaufen.
- Damit sind auch die fachlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts für COVID-19-Genesenennachweise nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung außer Kraft getreten.
- Ist damit ein Genesenenausweis noch vonnöten?
Eine Testpflicht gibt es zurzeit nur noch regional in Hotspots sowie zum Schutz von vulnerablen Gruppen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dadurch werden viele, vor allem symptomlos verlaufende Infektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 nicht erkannt. Die Dunkelziffer derer, die mit der Omikron-Variante infiziert sind, könnte also hoch sein.
Auch wer Symptome hat, testet sich möglicherweise nur zu Hause. Dann wird sein positives Ergebnis nicht amtlich dokumentiert und auch eine Quarantäne wird nicht angeordnet. Insofern könnte sich das Coronavirus stärker ausbreiten, als die Zahlen an positiven Tests vermuten lassen. Allerdings wurden die Corona-Schutzmaßnahmen getroffen, um eine Überlastung der Intensivstationen in Krankenhäusern zu vermeiden. Die Gefahr einer solchen besteht aktuell nicht. Was müssen positiv getestete Menschen nach überstandener Infektion beachten und wie steht es um den Status der Genesenen?
Welche Nachweise brauche ich und wo bekomme ich meinen Genesenenausweis?
Reicht für einen Genesenen-Status ein offizieller Schnelltest oder muss es ein PCR-Test sein?
Im dazu geltenden §22 Abschnitt 2 des Infektionsschutzgesetzes heißt es: "Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die vorherige Infektion durch einen Nukleinsäure Nachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäure Nachweis) nachgewiesen wurde."
Ein Schnelltest reicht für den Genesenen-Nachweis folglich nicht aus. Wer einen solchen haben möchte, sollte nach positivem Schnelltest unbedingt beim Arzt oder an einer offiziellen Teststelle einen PCR-Test durchführen lassen. Zu beachten ist dabei, dass nicht mehr alle Teststellen auch PCR-Tests durchführen.
Ab wann habe ich den Status frühestens und wie lange gilt er?
Der offizielle Genesenen-Status gilt maximal bis drei Monate nach der Infektion. Allerdings ist er streng genommen nur 62 Tage gültig, also rund zwei Monate, da die Gültigkeit erst vier Wochen nach der Infektion beginnt.
Wo bekomme ich das Genesenen-Zertifikat?
Der Ablauf ähnelt beim Genesenen-Nachweis dem des Impfzertifikates: Personen, die den PCR-Test durchführen oder überwachen, dürfen ein Genesenen-Zertifikat ausstellen. Zudem ist das digitale Genesenen-Zertifikat in Apotheken erhältlich. Dieses kann über einen QR-Code in die Corona-Warn-App oder die CovPass-App eingegeben werden. Dies ermöglicht es, den Genesenen-Status digital über das Handy nachzuweisen. Bei Bedarf kann das Zertifikat auch über die Apps als PDF heruntergeladen oder ausgedruckt werden.
Welche Nachweise muss ich für das Genesenen-Zertifikat in der Apotheke vorlegen?
Um das Genesenen-Zertifikat in der Apotheke zu erhalten, muss ein PCR-Befund eines Labors, eines Arztes oder einer Teststelle vorgelegt werden. Auch ein ärztliches Attest, eine Absonderungsbescheinigung oder andere Bescheinigungen von Behörden sind möglich, sofern sie das Datum und die Testart enthalten.
Was kostet das Genesenen-Zertifikat?
Das Genesenen-Zertifikat ist wie der Impfnachweis kostenfrei.
Genesenenausweise im Ausland
Ist das Genesenen-Zertifikat auch im Ausland gültig?
Ja. Die digitalen COVID-Zertifikate für die Genesung können in anderen Ländern der Europäischen Union und auch in vielen weiteren Nicht-EU-Ländern genutzt werden. Auch der Nachweis in Papierform ist möglich. Wer eine Reise plant, sollte sich dennoch vor ihrem Antritt beim Auswärtigen Amt über die genauen Einreisebestimmungen informieren. Zudem lässt sich über die CovPass-App sowie die Corona-Warn-App vor der Reise überprüfen, ob das Genesenen-Zertifikat noch gültig ist.
Was, wenn ich den Zettel mit meinem Ergebnis verloren habe?
Viele Teststellen und Ärzte stellen das Testergebnis digitalisiert per App, E-Mail oder QR-Code zur Verfügung. Wer also zum PCR-Test geht, sollte darauf achten, das Ergebnis auf einem solchen Wege zugestellt zu bekommen. Zudem muss ein positives PCR-Ergebnis dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Fehlt der Zettel mit dem Nachweis, kann auch dort nachgefragt werden.
Rückkehr der Maßnahmen: Das sollten Sie wissen
Könnte es für mich von Nachteil sein, wenn ich keinen offiziellen Genesenen-Status habe? Was, wenn entsprechende Corona-Regeln zurückkommen, bei denen er von Bedeutung sein könnte?
Der offizielle Genesenen-Status gilt maximal bis drei Monate nach der Infektion. Allerdings ist er streng genommen nur 62 Tage gültig, also rund zwei Monate, da die Gültigkeit erst vier Wochen nach der Infektion beginnt. Kämen im Herbst oder Winter strengere Corona-Regeln zurück, wäre ein heute gültiger Genesenennachweis also möglicherweise ohnehin nicht mehr gültig.
Im Falle einer 3-G-Regel könnte dann auch ein offizieller negativer Coronatest vorgelegt werden oder das Impfzertifikat. Ein Problem würde dann nur bei 2-G-Regelungen entstehen, wenn weder der Genesenen-Status noch ein gültiges Impf-Zertifikat vorliegen. Wie sich die Ausbreitung des Coronavirus jedoch entwickelt, welche Varianten noch auftreten und welche Schutzmaßnahmen dann ergriffen werden, kann heute niemand zuverlässig voraussagen.
Sollte ich auch bei weiteren Impfungen nachweisen können, dass ich genesen bin?
Wissenschaftler gehen davon aus, dass nach einer überstandenen Infektion mit Sars-CoV-2 für eine gewisse Zeit ein Immunschutz besteht. Da er aber abnimmt, empfiehlt die Ständige Impfkommission für immungesunde, bislang ungeimpfte Menschen ab zwölf Jahren sowie für vorerkrankte Kinder ab fünf Jahren eine einmalige Impfung. Sie sollte drei Monate nach dem positiven Test vorgenommen werden.
Nach dieser sogenannten Genesenen-Impfung gelten bis dahin Ungeimpfte als grundimmunisiert. Für Personen, die genesen sind und danach eine Impfung erhalten haben, gibt es das digitale Impfzertifikat für Genesene. Inwiefern der Genesenen-Status für künftige, weitere Impfungen eine Rolle spielen könnte, ist bislang ungeklärt. Auch, wie es mit den Impfungen weitergeht, ist nicht definiert. Eine 2. Auffrischungsimpfung empfiehlt das RKI bislang nur für:
- Menschen ab 70 Jahren
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten).
Diskutiert wird zurzeit außerdem, ob das Impfzertifikat verlängert werden sollte.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zum Genesenen-Status können sich Betroffene an ihren Arzt, das Gesundheitsamt oder Apotheken wenden. Informationen finden sich zudem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Verwendete Quellen:
- Bundestag: Infektionsschutzgesetz und andere Vorlagen debattiert
- Robert-Koch-Institut: Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19 Genesenennachweise – außer Kraft
- Bundesministerium für Gesundheit: Aktuelle Regelungen
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Regelungen für Geimpfte und Genesene
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