- Nach einer überstandenen Corona-Infektion gilt man offiziell als "genesen".
- Wie lange hält der Genesenen-Status überhaupt an und wie kann man diesen nachweisen?
- Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wann gilt man als genesen und wie lange hält der Genesenenstatus an?
Als genesen gelten Personen, die nachweislich mich dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert waren. Der Genesenen-Status gilt bei Ungeimpften ab dem 28. bis zum 90. Tag ab der Abnahme des positiven PCR-Tests, also nur für drei Monate. Das Robert-Koch-Institut hat die Dauer des Genesenen-Status zum 15. Januar verkürzt. Für Geimpfte gilt er weiterhin 180 Tage.
Warum gilt man erst nach 28 Tagen als genesen?
So soll sichergestellt werden, dass mit dem Genesenen-Zertifikat auch ein guter Immunschutz einhergeht. Das Immunsystem benötigt einige Zeit, um eine Antikörper-Antwort aufzubauen, mit der Genesene entsprechend vor einer erneuten Infektion geschützt und so auch für Dritte nicht ansteckend sind.
Wo bekomme ich das Genesenen-Zertifikat?
Der Ablauf ähnelt beim Genesenen-Nachweis dem des Impfzertifikates: Personen, die den PCR-Test durchführen oder überwachen, dürfen ein Genesenen-Zertifikat ausstellen. Zudem ist das digitale Genesenen-Zertifikat in Apotheken erhältlich. Dieses kann über einen QR-Code in die Corona-Warn-App oder die CovPass-App eingegeben werden. Dies ermöglicht es, den Genesenen-Status digital über das Handy nachzuweisen. Bei Bedarf kann das Zertifikat auch über die Apps als PDF heruntergeladen oder ausgedruckt werden.
Welche Nachweise muss ich für das Genesenen-Zertifikat in der Apotheke vorlegen?
Um das Genesenen-Zertifikat in der Apotheke zu erhalten, muss ein PCR-Befund eines Labors, eines Arztes oder einer Teststelle vorgelegt werden, wie die Apothekerkammer Berlin schreibt. Auch ein ärztliches Attest, eine Absonderungsbescheinigung oder andere Bescheinigungen von Behörden sind möglich, sofern sie das Datum und die Testart enthalten.
Was kostet das Genesenen-Zertifikat?
Das Genesenen-Zertifikat ist wie der Impfnachweis kostenfrei.
Ist das Genesenen-Zertifikat auch im Ausland gültig?
Ja. Die digitalen COVID-Zertifikate für die Genesung können in anderen Ländern der Europäischen Union und auch in vielen weiteren nicht EU-Ländern genutzt werden. Auch der Nachweis in Papierform ist möglich. Wer eine Reise plant, sollte sich dennoch vor ihrem Antritt beim Auswärtigen Amt über die genauen Einreisebestimmungen informieren. Zudem lässt sich über die CovPass-App sowie die Corona-Warn-App vor der Reise überprüfen, ob das Genesenen-Zertifikat noch gültig ist.
Sollte ich mich als Genesener noch gegen Corona impfen lassen?
Wissenschaftler gehen davon aus, dass nach einer überstandenen Infektion mit SARS-CoV-2 für eine gewisse Zeit ein Immunschutz besteht, der auch mit individuellen Faktoren zusammenhängen kann. Da er abnimmt, empfiehlt die Ständige Impfkommission für immungesunde, bislang ungeimpfte Menschen ab zwölf Jahren sowie für vorerkrankte Kinder ab fünf Jahren eine einmalige Impfung. Sie sollte drei Monate nach dem positiven Test vorgenommen werden. Nach dieser sogenannten Genesenen-Impfung gelten bis dahin Ungeimpfte als grundimmunisiert. Für Personen, die genesen sind und danach eine Impfung erhalten haben, gibt es das digitale Impfzertifikat für Genesene.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zum Genesenen-Status können sich Betroffene an ihren Arzt, das Gesundheitsamt oder Apotheken wenden. Informationen finden sich zudem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Verwendete Quellen:
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Robert-Koch-Institut: Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise
- Apotheker Kammer Berlin: Apotheken stellen digitale COVID-19-Genesenenzertifikate aus
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