• Die Corona-Regeln und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) ändern sich laufend und können ziemlich verwirren.
  • Sind immer drei Spritzen nötig, um als "geboostert" zu gelten? Oder erfüllt die "2G+" Regel auch, wer einen Impfdurchbruch nach vollständiger Grundimmunisierung hatte?
  • Wir blicken auf die möglichen Corona-Szenarien – mit ihren bundesweiten Besonderheiten und den entsprechenden Stiko-Empfehlungen.

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Ungeimpften erschwert die Corona-Schutzverordnung schon seit geraumer Zeit das Leben. Nun wird es aber auch für Geimpfte immer kniffeliger: In der Gastronomie, sowie im Freizeit-, Sport und Fitnessbereich gilt künftig flächendeckend die "2G-Plus-Regel".

Trotz zweifacher Impfung oder Genesung muss dann ein negativer Test aus einem offiziellen Schnelltestzentrum vorgelegt werden, um Einlass zu bekommen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer "geboostert" ist, also eine dritte Impfung erhalten hat, muss in der Regel keinen Testnachweis erbringen. "Geboosterte" Personen müssen als Kontaktpersonen außerdem nicht mehr in Quarantäne. Das Verwirrende: Die Bundesländer definieren "geboostert" unterschiedlich.

Wer gilt als "geboostert"?

Welche Personengruppen von der Testpflicht befreit sind, ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt: Wer zum Beispiel nach zweifacher Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht hat, muss in Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen kein negatives Testergebnis vorlegen. In Hessen, Saarland, Baden-Württemberg und Thüringen führt dieses Szenario hingegen nicht zum Status "geboostert". In Sachsen-Anhalt gelten die strengsten Regeln: Alle, egal, ob geboostert oder genesen, müssen sich weiterhin testen lassen.

Je nach erhaltenem Impfstoff, Zeitpunkt der Genesung oder Alter der Person können sich die persönlichen Corona-Szenarien also massiv unterscheiden – sowohl hinsichtlich der Impfempfehlung als auch hinsichtlich der Einlassregeln im öffentlichen Leben. Wir werfen einen Blick auf die unterschiedlichen Konstellationen und beantworten die wichtigsten Fragen.

Szenario 1: Dreimal geimpft

Es fängt überschaubar an: Jene, die dreimal mit einem mRNA-Impfstoff, zum Beispiel von Biontech/Pfizer oder Moderna, geimpft wurden, gelten in allen Ländern als "geboostert" und sind von der Testpflicht befreit, ausgenommen nur Sachsen-Anhalt. Die "Ständige Impfkommission" (Stiko) empfiehlt dabei die Gabe des zweiten Impfstoffes ab vier Wochen nach der Erstimpfung, die "Booster"-Impfung im Abstand von mindestens drei Monaten.

Für die Auffrischungsimpfung empfiehlt die Stiko stets einen mRNA-Impfstoff – je nach Altersgruppe von unterschiedlichen Herstellern. Aktuell gilt der Impfschutz der Grundimmunisierung für neun Monate nach der zweiten Impfung. Bei der "Booster"-Impfung gibt es keine Begrenzung der Gültigkeitsdauer – das Impfzertifikat hat in der "CovPass"-App allerdings ein "technisches Ablaufdatum" von 12 Monaten.

Szenario 2: Grundimmunisierung mit Vektor-Impfstoff

Während man nach einer einzigen Impfung mit dem Impfstoff von "Johnson&Johnson" bereits als vollständig grundimmunisiert galt, verhält es sich nun anders: Die Stiko hat ihre Empfehlung Mitte Januar angepasst und empfiehlt allen, die ihre erste Impfung von "Johnson&Johnson" erhalten haben, ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis zu optimieren – vorzugsweise als Kreuzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Als "geboostert" gilt man dann allerdings noch nicht. Erst nach einer weiteren Dosis mit einem mRNA-Impfstoff spricht die Stiko von einer Auffrischungsimpfung, die Bundesländer sind damit befasst, die Regelungen anzupassen. Diesem Kurs folgen beispielsweise bereits Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern. In Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Hessen gilt man schon nach der Optimierungsdosis als "geboostert". Bislang jedenfalls – denn die Anpassung der Corona-Schutzverordnung dürfte nicht lange auf sich warten lassen.

Szenario 3: Infektion zuerst durchgemacht

Wer ohne vorherige Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht hat, hat laut "Robert-Koch-Institut" (RkI) erst dann eine Grundimmunisierung, wenn er nach der Infektion mindestens eine Impfstoffdosis erhalten hat. In der Regel wird diese bei einem PCR-Nachweis drei Monate nach der Infektion verabreicht. Bei einem serologischen Nachweis, also mittels Antikörper-Test, bereits im Abstand von vier Wochen zur Labordiagnose.

Als "geboostert" gilt aber auch diese Personengruppe erst nach einer Auffrischungsimpfung. Hier empfiehlt die Stiko wie auch allen anderen Personen die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff im Abstand von mindestens drei Monaten zur vorangegangenen Impfstoffdosis.

Wo die Testpflicht sofort entfällt

Wer nach einer Infektion bereits zwei Impfstoffdosen nach einem von der Stiko empfohlenen Impfschema erhalten hat, sollte sich nach Empfehlung der Stiko trotzdem nach mindestens drei Monaten wieder impfen lassen, gilt aber vorerst vielerorts als "geboostert". So ist das etwa in Baden-Württemberg, Hessen und Berlin.

Wie schnell nach der "Booster"-Impfung die Testpflicht entfällt, unterscheidet sich wieder von Bundesland zu Bundesland. Während in Niedersachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und im Saarland direkt nach der Auffrischungsimpfung die Testpflicht entfällt, muss man in Baden-Württemberg und Thüringen 15 Tage warten.

Szenario 4: Impfdurchbruch nach Erstimpfung

Wer sich nach einmaliger Impfung binnen vier Wochen mit Corona infiziert, dem empfiehlt die Stiko zur Grundimmunisierung die Gabe einer weiteren Impfstoffdosis – je nach Art des Nachweises (PCR oder Antikörpertest) nach drei Monaten oder vier Wochen. Wer sich nach einmaliger Impfung mit einem größeren Abstand als vier Wochen mit Corona infiziert, der braucht keine weitere Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung.

Um als "geboostert" zu gelten, muss aber nach Erstimpfung und Infektion – unabhängig vom Abstand – eine Auffrischungsimpfung erfolgen. Die Empfehlung liegt auch hier bei drei Monaten zur vorausgegangenen Impfstoffdosis.

Szenario 5: Impfdurchbruch nach Grundimmunisierung

Wer trotz der Gabe von zwei Impfstoffdosen eine Corona-Infektion durchmacht, wird in vielen Bundesländern für einen bestimmten Zeitraum von der Testpflicht befreit. Das gilt zum Beispiel in Nordrhein-Westfahlen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.

Nicht so allerdings in Hessen, Saarland, Baden-Württemberg und Thüringen. Allgemein ist wegen Omikron der Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt worden. Nach Ablauf des Genesenenstatus empfiehlt die Stiko auch nach einem Impfdurchbruch eine Auffrischungsimpfung.

Szenario 6: Erst kürzlich geimpft

In manchen Bundesländern, etwa in Hessen, Baden-Württemberg und Bremen, sind auch solche im Sinne der "2G+"-Regel "Geboosterten" gleichgesetzt, deren Zweitimpfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind Zweifach-Geimpfte auf Zeit von der Testpflicht ausgenommen: Wenn die Impfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt. In den genannten Bundesländern gelten auch jene für drei Monate im Sinne der "2G+"Regel als "geboostert", deren PCR-Nachweis einer Infektion nicht älter als drei Monate ist.

Corona-Wirrwarr in den Ländern

Fazit: Wer wo als "geboostert" gilt, kann für ziemliche Verwirrung sorgen. Für Kinder und Jugendliche gelten zudem weitere Ausnahmen. Gerade mit Impfdurchbrüchen gehen die Länder sehr unterschiedlich um. Eindeutiger ist da die Empfehlungslage der Stiko: Eine Auffrischungsimpfung empfiehlt die Stiko so gut wie allen ab 12 Jahren – drei Monate nach der Grundimmunisierung, unabhängig davon ob diese durch vorangegangene Impfstoffgabe oder Infektion erfolgt ist.

Denn die Datenlage zeigt eindeutig, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt. Generell schützt eine Impfung besser vor schwerer Erkrankung als vor jeglicher symptomatischer Infektion. Zudem unterscheidet sich der Impfschutz in Abhängigkeit von Alter und Virusvariante.

Verwendete Quellen:

  • Redaktionsnetzwerk Deutschland: Corona-Chaos in den Bundesländern: Wann gilt man denn nun als "geboostert"?
  • Robert-Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin
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