Die Nase läuft, man hustet und schnieft: Eine Erkältung kündigt sich an. Wer sich zu Hause auskurieren möchte, muss für eine Krankschreibung zum Arzt. Eine Medizinrechtlerin fordert nun die Abschaffung dieser Pflicht.
Wer kennt das nicht? Am dritten Tag der Erkältung sind Sie immer noch nicht fit. Ein Anruf beim Arbeitgeber und Sie melden sich krank. Doch bevor es zurück ins Bett geht, um die Erkältung auszukurieren, müssen Sie erst zum Arzt.
Denn eine Krankschreibung ist in Deutschland ab dem dritten Krankheitstag Pflicht. Wer den gelben Zettel nicht vorlegt, dem drohen Lohnausfall oder eine Abmahnung. In vielen Unternehmen müssen Arbeitnehmer sogar schon am ersten Tag eine Bescheinigung vorlegen.
Sind die Kinder krank, müssen sich Eltern, die sie pflegen, ebenfalls am ersten Tag krankschreiben lassen.
Beim Arzt platzen die Wartezimmer jedoch meist aus allen Nähten. Laut einer Studie der Universität Magdeburg lassen sich Deutsche meist wegen kurzfristigen Erkrankungen krankschreiben. Deswegen fordert die Medizinrechtlerin Jana Hassel nun, die Krankschreibepflicht zu lockern.
Das würde Ärzte entlasten, Wartezimmer entleeren und Behandlungsfehler durch Überarbeitung der Ärzte reduzieren.
Norwegen als Vorbild?
Der Deutsche Hausärzteverband sieht die Situation differenzierter: Man müsse die individuelle Situation des Patienten berücksichtigen, so Ulrich Weigelt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes: "Natürlich muss ein kerngesunder junger Mensch, der Anzeichen einer Erkältung hat nicht sofort zum Arzt gehen. Bei Patienten, die beispielsweise an bestimmten chronischen Erkrankungen leiden, kann das schon anders aussehen."
Medizinrechtlerin Hassel führt zudem an, dass zum Beispiel in Norwegen sich Arbeitnehmer teilweise bis zu acht Tage am Stück selbst krankschreiben dürfen und das den gesamten Arzt-Prozess verbessert.
Weigeldt hält dagegen, dass der Grund für die hohe Zahl an Arzt-Patienten Kontakten nicht zwangsläufig Krankschreibungen seien: "Der wichtigste Grund hierfür ist vielmehr, dass in Deutschland die Behandlungsverläufe häufig unstrukturiert und unkoordiniert verlaufen."
Arbeitgeber sind häufig dagegen, die Krankschreibungspflicht auszusetzen. Ihr Argument: Viele Angestellte würden diese Freiheit ausnutzen, um krankzufeiern. Jana Hassel argumentiert dagegen, dass wer blau machen möchte, es sowieso tun könne.
Denn kaum ein Hausarzt schickt Patienten mit Schwindel, Kopf- oder Magenschmerzen einfach wieder heim. In diesen Fällen wird man für mindesten zwei bis drei Tage krankgeschrieben. Und diese Symptome sind schwer nachzuweisen oder zu hinterfragen.
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